Hallo,
wenn man sich - mangels ausreichender Vorversicherungszeit - freiwillig krankenversichert als Rentner und gleichzeitig eine Rente unter der 900€ und damit der Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung freigt. was wäre dann die Bezugsgröße für diesen Beitragszuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß´
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_antraege/_pdf/A1236.html.
Ist das dann nur die tatsächliche Rente oder aber die implizit als Bemessungsgröße für den Krankenversicherungsbeitrag angesetzte "Mindestrente"?
Zusatzfrage: Inwieweit beeinflussen sich dieser Beitragszuschuss und Grundsicherung im Alter?
Vielen Dank und Beste Grüße