Die Bezugsgröße ist nach § 18 Abs. 1 Sozialgesetzbuch - Viertes Buch (SGB IV) das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag.
Die Bezugsgröße für 2008 hat sich daher wie folgt errechnet:
1) jährliches Durchschnittsentgelt 2008 : 420 = 30.625 Euro : 420 = 72,92 = 73 (aufgerundet)
2) jährliche Bezugsgröße 2010 = 73 x 420 = 30.660 Euro
3) monatliche Bezugsgröße 2010 = 30.660 Euro : 12 = 2.555 Euro
Die Bezugsgröße ist eine Rechengröße in der Sozialversicherung, aus der sich z. B. in der Rentenversicherung u. a. die Hinzuverdienstgrenzen oder die Bemessungsgrundlagen für die Berechnung der Beiträge bei bestimmten Personengruppen (z. B. Wehr- und Zivildienstleistende, Pflegepersonen) errechnen.