Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Martina Müller,
vorab: für Zuschüsse zu Hilfsmitteln ist vorrangig die gesetzliche Krankenkasse zuständig. Für bestimmte Hilfsmittel sind von den Krankenkassen auch Festbeträge festgesetzt - genauere Angaben dazu können wir hier im Forum der Rentenversicherung aber nicht machen.
Nun zur Rentenversicherung:
Unter bestimmten Umständen ist es auch möglich, dass die Rentenversicherung die Beschaffung von Steh-/Sitzarbeitstischen als eine "Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben" unterstützt. Voraussetzung ist insbesondere, dass
1. ein konkreter berufsbezogener Rehabilitationsbedarf besteht (das heißt unter anderem, dass damit eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit abgewendet bzw. eine geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann und ein beruflich bedingter Mehrbedarf besteht) und
2. niemand anderes vorrangig für die Beschaffung aufkommen muss (z.B. Krankenkasse, Arbeitgeber).
Wird eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Rentenversicherung erbracht, dann bestimmt sich die Höhe der erforderlichen Leistung bedarfsgerecht nach den konkreten Umständen des Einzelfalls.
Wir empfehlen Ihnen, sich direkt an Ihre Krankenkasse oder an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden und anhand Ihrer konkreten persönlichen Umstände abklären zu lassen, ob ein Zuschuss möglich ist und ggf. in welcher Höhe.
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