Hallo kaktus,
wie "Schade" schon schrieb, ist für eine Witwenrente der Unfallversicherung Voraussetzung, dass der Tod auch infolge des Arbeitsunfalles oder der Berufskrankheit einitritt. Für weitere Einzelheiten müssten Sie sich bitte an die BG wenden.
Wenn Sie jedoch mind. 5 Jahre auch in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, dann kann Ihre Frau daraus eine Witwenrente erhalten. Diese beträgt ca. 60% (wenn Sie vor 2002 geheiratet haben und mind. einer von Ihnen vor 1962 geboren ist) oder 55% Ihrer Altersrente.
Besteht Anspruch auf Witwenrente aus Renten- und Unfallversicherung, dann erfolgt eine Anrechnung bis zu einem bestimmten Grenzbetrag.