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BG Rente

von andreas05.02.2019 | 11:42
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Bin Dachdecker von beruf habe 2002 einen Arbeitsunfall erlitten habe dadurch einen grad der behinderrung von 50 meine frage was für abzüge hat man in der alters rente und wie hoch is das

6 Antworten

-am 05.02.2019 | 12:14
Hallo andreas, leider sind Ihre Angaben nicht ausreichend, um Ihnen eine konkrete Antwort zu geben, auch ist mit nicht klar, was Sie genau wissen wollen. Möchten Sie wissen, wie sich der Bezug einer Unfallrente von der BG auf Ihre Altersrente auswirken könnte, verweise ich auf den Beitrag von senf-dazu. Oder möchten Sie wissen, wann Sie mit einem Grad der Behinderung von 50 eine Altersrente beziehen können und wie hoch dann die Abzüge sind? Hierfür sollten Sie eine aktuelle Rentenauskunft von Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern. Das können Sie formlos schriftlich tun, Sie können bei Ihrem Rentenversicherungsträger anrufen oder bei einer unserer Auskunft- und Beratungsstellen vorsprechen. Sie können die Rentenauskunft auch online anfordern unter: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ oder Sie testen unseren Rentenbeginnrechner: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigati…
Ulliam 05.02.2019 | 12:25
Durch einen Arbeitsunfall hast du eine MDE von 50 grad. Das ist zwar oft analog GDB, trotzdem musst du den GDB noch beim Versorgungsamt beantragen, damit du früher in Rente kannst
andreasam 05.02.2019 | 12:49
also ich habe den scherbehinderten Ausweis habe aber erst 38j voll und kann aber leider nicht mehr mein beruf ausüben frage war halt wie weit und in wie viel % die Unfall rente and gerechent wird
-am 05.02.2019 | 12:32
Hallo Ulli, das ist so nicht richtig. Das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft kann auch durch eine aktuelle Bescheinigung einer Berufsgenossenschaft nachgewiesen werden, dass eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 50 besteht.
-am 05.02.2019 | 13:38
Hallo andreas, ob und ggf in welcher Höhe die Unfallrente auf eine Altersrente angerechnet wird, hängt davon ab, wie hoch die jeweiligen Renten sind. Die Rente aus der Rentenversicherung wird gekürzt, wenn beide Renten zusammen einen bestimmten Grenzbetrag überschreiten (§ 93 SGB VI). Der Grenzbetrag beträgt 70 % von 1/12 des Jahresarbeitsverdienstes, aus dem Unfallrente errechnet wurde. In folgender Broschüre finden Sie auf Seite 38 und 39 eine Berechnungshilfe https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued/de/Inhalt/… Am besten vereinbaren Sie einmal einen persönlichen Beratungstermin in einer unserer Auskunft- und Beratungsstellen.
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