Werter „PeterDe“, Ihre gestellten Fragen wurden im Wesentlichen durch die Beiträge von „JustusJonas“ beantwortet und von „Jonny“ ergänzt bezüglich der anzurechnenden Witwenunfallrente (keine Freibeträge). Wünschenswert wäre es, wenn die Teilnehmer des Forums sachlich bleiben. Selbst wir „Experten“ sind keine Übermenschen und nicht frei von Irrtümern. Viele Themen haben mit Altersvorsorge nichts zu tun. Hierfür wurde dieses Forum jedoch ursprünglich geschaffen.
Also noch mal zusammengefasst: Anrechnung der Witwenunfallrente auf die Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung ab Rentenbeginn und in voller Höhe. Der ursprünglich erstellte Bescheid wird nach Mitteilung der gezahlten Witwenunfallrente durch die Unfallversicherung, von der Rentenversicherung abgeändert. Sollten danach Unklarheiten vorliegen, ist ein persönliches Beratungsgespräch in der Auskunfts- und Beratungsstelle die beste Form diese zu beseitigen.