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Experten-Antwort

BG Rente und Gesetzliche Rente

von ingo23.02.2011 | 17:58
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6 Antworten

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Hallo ich bin 60 Jahre alt und bekomme eine BG rente von 600 Euro. Wenn ich mit 63 Jahren in Rente gehe erhalte ich eine ungefähre Rente von 1500 Euro. Bekomme ich beide Renten dann ausgezahlt oder wird die BG Rente mit der gesetzlichen Rente verrechnet? Wenn ja, wieviel Rente würde ich dann bekommen? Vielen Dank für die Antwort. Mit freundlichen Grüßen Ingo

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ingo,

grds. werden beide Renten ausgezahlt. Allerdings wird die Rente aus der Unfallversicherung auf die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Wie zelda bereits ausgeführt hat, kann die genaue Höhe des Anrechnungsbetrages ohne weitere Angaben nicht festgestellt werden. Es handelt sich um eine relativ komplizierte Berechnung. Im für Sie ungünstigsten Fall wird die gesamte UV-Rente in Höhe von 600 € auf die Rente angerechnet.

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5 Antworten

zeldaam 23.02.2011 | 19:18
Hallo ingo, ohne weitere Angaben (z.B. Jahresarbeitsverdienst und Prozentsatz in der UV) wird Ihnen diese Frage hier keiner beantworten können. Das Thema (ob und wie die UV-Rente angerechnet wird) ist hier schon mal disskutiert worden: www.ihre-vorsorge.de/forum.html?tx_mmforum_pi1[action]=list_post&tx_mmforum_pi1[tid]=16225&tx_mmforum_pi1[pageret]=2 MfG zelda
ingoam 24.02.2011 | 10:51
hallo, gibt es Fälle wo die BG-Rente nicht auf die normale Rente angerechnet wird.Gruss Ingo.
RFnam 24.02.2011 | 15:44
Hallo Ingo: Grundsätzlich wird jede Unfallrente auf die SGB VI-Rente angerechnet. Aber wenn der Grenzbetrag nicht überschritten wird, kommt es nicht zu einer Minderung der SGB VI-Rente . ------------------------------------------------------ § 93 SGB VI - Rente und Leistungen aus der Unfallversicherung (1) Besteht für denselben Zeitraum Anspruch 1. auf eine Rente aus eigener Versicherung und auf eine Verletztenrente aus der Unfallversicherung oder 2. auf eine Hinterbliebenenrente und eine entsprechende Hinterbliebenenrente aus der Unfallversicherung, wird die Rente insoweit nicht geleistet, als die Summe der zusammentreffenden Rentenbeträge vor Einkommensanrechnung den jeweiligen Grenzbetrag übersteigt. ... ---------------------------------------------------------- Da die Basisdaten der Unfallrente (JAV; Rentenbetrag) ebenfalls zum 1.Juli jedes Jahres angepasst werden, wird bei jeder Rentenanpassung die Anrechnung der U-Rente neu vorgenommen.
Rolfam 24.02.2011 | 20:14
Hallo Ingo, wenn Du den Grad Deiner Behinderung auf diesem Weg veröffentlichen willst, kann ich Dir unverbindlich sagen, ob und in welcher Höhe Deine Rente gekürzt wird. Vielleicht könne dann die Experten im Forum meine Berechnung überprüfen. Mit freundlichen Grüßen Rolf
ingoam 24.02.2011 | 15:31
Deutsche Rentenversicherung
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