Hallo Peter,
bei dem von Ihnen geschilderten Zusammentreffen von Unfallrenten und Renten der gesetzlichen Rentenversicherung gelten bestimmte Grenzbeträge. Der Grenzbetrag richtet sich nach dem von der Berufsgenossenschaft festgestellten Jahresarbeitsverdienst, der für die Berechnung der Unfallrente maßgeblich war. Übersteigt die Summe der Rente und der Leistung aus der Unfallversicherung diesen Grenzbetrag, wird die Rente aus der Rentenversicherung um den übersteigenden Betrag gemindert. Weitere Informationen erhalten Sie aus unserer Broschüre unter folgendem Link.https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Traeger/BayernSued/Zahlen_und_Tabellen/ZuT_2021_1.html auf Seite 30 und 31. Genauere, auf Ihre persönlichen Umstände zugeschnittene Informationen erhalten Sie in einem Beratungsgespräch in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen.