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Experten-Antwort

BG Unfallrente + Altersrente

von Peter09.05.2021 | 15:15
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Zusammen, ich beziehe seit 24 Jahren eine 30 % Erwerbsminderungsrente von der Bau BG, derzeit beträgt diese 652,00 €. Laut meinem aktuellen Rentenbescheid würde ich, wenn alles so weiter läuft wie bisher voraussichtlich eine Altersrente von ca.1280 € von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Ich bin heute 49 Jahre alt und würde 2038 in Rente gehen. Wie werden diese beiden Renten Gegengerechnet? Die BG Rente wird ja meines Wissens nach ein Leben lang gezahlt? Welche Freibeträge gibt es? Geht man mal von einer jährlichen Rentenerhöhung von 1,5% aus dann würde meine BG Rente im Jahre 2038 ca. 839 € betragen. Rechenbeispiel: voraussichtliche Altersrente im Jahre 2038: 1280,00€ BG Rente im Jahre 2038: - 839,00€ _________ gesetzliche Altersrente im Jahre 2038: 441,00€ kann das sein? ich bedanke mich im voraus für eure zahlreichen Beiträge. Gruß Peter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter,

bei dem von Ihnen geschilderten Zusammentreffen von Unfallrenten und Renten der gesetzlichen Rentenversicherung gelten bestimmte Grenzbeträge. Der Grenzbetrag richtet sich nach dem von der Berufsgenossenschaft festgestellten Jahresarbeitsverdienst, der für die Berechnung der Unfallrente maßgeblich war. Übersteigt die Summe der Rente und der Leistung aus der Unfallversicherung diesen Grenzbetrag, wird die Rente aus der Rentenversicherung um den übersteigenden Betrag gemindert. Weitere Informationen erhalten Sie aus unserer Broschüre unter folgendem Link.https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Traeger/BayernSued/Zahlen_und_Tabellen/ZuT_2021_1.html auf Seite 30 und 31. Genauere, auf Ihre persönlichen Umstände zugeschnittene Informationen erhalten Sie in einem Beratungsgespräch in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen.

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6 Antworten

Jonnyam 09.05.2021 | 15:40
Hallo Peter, lassen wir mal das Kaffeesatzlesen mit den Rentenanpassungen (und der Inflationsrate?) in den nächsten 17 Jahren und gehen von den jetzigen Daten aus. Wenn die 1280 € Altersrente noch ohne künftige Zeiten berechnet sind, liegen etwa 37,5 Entgeltpunkte zugrunde. Die Unfallrente beruht auf einem Jahresarbeitsverdienst (JAV) von 39.120 €. Und bei einer MdE von 30 % beträgt der Freibetrag, der beim Zusammentreffen mit der Unfallrente in Höhe von 652 € nicht zählt, 156 €. Wenn die Rente aus der GRV (1280 €) und die Unfallrente (hier nur noch 496 €) 70 % des monatlichen JAV (2282 €) überschreiten würden, käme es zu einem sog. Ruhen der Rente aus der GRV. Das ist aber „noch nicht“ der Fall. Dazu käme es erst, wenn die Altersrente durch künftige Beiträge auf 1786 € ansteigen würde.
Jonnyam 09.05.2021 | 16:19
Ruhen der Rente würde bedeuten, dass die Rente aus der Rentenversicherung insoweit nicht gezahlt würde als beide Renten zusammen (1280+die um den Freibetrag geminderte Unfallrente) die 70 % des monatlichen JAV überschreiten. Das ist aber - wie geschildert - noch lange nicht der Fall. Aues verstange?
W°lfgangam 09.05.2021 | 19:04
Hallo Peter, hier können Sie eine fiktive Probeberechnung machen, wenn aktuell AR und BG-Renten zusammentreffen würden (Seite 30/31): https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Gruß w. PS: ist ein bisschen tricky, wenn Ihnen der aktuelle Jahresarbeitsverdienst nicht bekannt ist ...lässt sich aber mit etwas Mühe selbst ermitteln ;-)
W°lfgangam 10.05.2021 | 19:48
PS: ist ein bisschen tricky, wenn Ihnen der aktuelle Jahresarbeitsverdienst nicht bekannt ist ...lässt sich aber mit etwas Mühe selbst ermitteln ;-)
Was ist denn daran tricky? Der beträgt in diesem Fall den bereits genannten Betrag!
Lieber Jonny, hatte Ihre Beiträge vor meinem leider nicht gelesen – ja, Ihre JAV ist richtig! Wenn auch Sie/Ihr Programm, die 'Rückwärtsrechnung' aus mtl. BG-Rente (hier 652) und GdE-%-Satz (hier 30) anwendet, sollte manuell 652 : (2/3 x 0,3) x 12 = (aktuelle) JAV zum gleichen Ergebnis führen ;-) Tricky ist es für die Personen, die die aktuelle JAV gar nicht kennen (wird in den Rentenanpassungen zur BG-Rente regelmäßig nicht mitgeteilt, "öhm ...wie ist die denn jetzt bei mir, was muss ich in die Merkblatt-Berechnung da eintragen?") und dann versuchen, die etwaigen Auswirkungen auf die Altersrente selbst zu ermitteln. Können natürlich auch mühsam die Rentenanpassungen der letzten Jahrzehnte auf die 'alte' JAV' drauflegen ;-) Gruß w.
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