Hallo Schlingensiepen,
sofern Sie eine Pension nach dem Beamtenversorgungsgesetz erhalten, können wir als Rentenversicherungsträger hierzu keine Auskünfte geben.
W*lfgang hat aber wohl schon die maßgebliche Vorschrift genannt.
In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es eine ähnliche Regelung. Soweit eine Rente der Unfallversicherung abgefunden wird, werden die Anrechnungsvorschriften für den Zeitraum, für den die Abfindung bestimmt ist, weiter angewandt. (§ 93 Abs. 4 SGB VI)