Bin Akademiker u erhalte nach einem Arbeitsunfall eine volle Erwerbsminderunsrente wegen "verschlossenem Arbeitsmarkt", obwohl mein Leistungsvermögen laut Gutachten noch 3-6 Std. vorhanden ist. Dieses Leistungsvermögen möchte ich in Bildung/Studien investieren, bei der ich meine Kräfte selbst einteilen kann u für später eine berufl. Neuorientierung starten kann (ehemal. Beruf ist nicht möglich).
Nun würde mir die Agentur für Arbeit eine Weiterbildung finanzieren (Fernunilerngang), wenn die DRV den Zusatz "volle EM-Rente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt" streichen würde. Dies sei laut DRV nicht möglich. Warum?
Angemerkt sei: Die volle EM-Rentenhöhe ist gering (ca. 220,- €), doch ist an der tlw. EM eine Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt, die höher ausfällt u von der ich lebe.