Zitiert von: Newstarter
Hallo,
Nun, das kann ich jetzt nicht so stehen lassen.
Ich habe eine Umschulung von der DRV genehmigt bekommen und die Bildungsträger sind doch im Vetrag mit der eben genannten.
Also wird es doch auch Auflagen geben, die diese Bildungszentren einzuhalten haben?
Gruß
Nun, da hat mich wohl Ihr 'Nachtrag' dazu gebracht, Sie woanders hin zu schicken
"Ich habe keine Krankheit und auch kein Attest, jedoch möchte ich es auch erst gar nicht erst dazu kommen lassen."
da es ungewöhnlich ist, dass jemand, der nicht krank (Erwerbsfähigkeit ist gefährdet - oder mit schon bestehender Erwerbsminderung) ist, eine berufliche Rehabilitationsmaßnahme von der DRV bewilligt bekommt.
Auch die Einrichtungen, mit denen die DRV zusammenarbeitet, haben natürlich hohe Qualitätsansprüche zu erfüllen. Ob sich diese auch auf die Bestuhlung bezieht, entzieht sich meiner Kenntnis.
Da Sie, wie Sie schreiben, nicht krank sind, haben Sie vermutlich auch keinen Anspruch auf arbeitsfördernde Hilfsmittel, zu denen z. B. evtl. auch ein den Einschränkungen entsprechend angepasster Stuhl gehören würde.
Sofern Sie da anderer Meinung sein sollten, kann Sie der Ihnen zugeordnete Rehafachberater über Ihre Ansprüche informieren und bei der Beantragung behilflich sein. Dieser ist auch Ihr zuständiger Ansprechpartner, wenn andere Dinge im Zusammenhang mit Ihrer Umschulung zu klären sind.