Ich verweise auf meine vorherige Antwort bzw. auf die Tatsache hin, dass ein Studium und eine Erwerbsminderungsrente sich zunächst einmal nicht ausschließen.
Sollten Sie jedoch das Studium offziell als Umschulung (Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben) und gleichzeitig dazu gehörende ergänzende Leistungen geltend machen, ist die Antwort der Sachbearbeiterin richtig.
Also kurz gesagt, wenn Sie das Studium aufnehmen, ohne zusätzliche Leistungen außer der Erwerbsminderungsrente in Anspruch zu nehmen, spricht im Prinzip nichts dagegen. Einen Paragraphen, der einen Rentenausschluss für den Fall des Studiums regelt, gibt es nicht.
Wenn Sie jedoch weitere Leistungen beanspruchen, geht dies nur im Rahmen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, sodass Sie das Vorgehen (wie geschehen) mit Ihrer Sachbearbeiterin absprechen müssen.