?? bin etwas verwirrt über bestimmte Infos??

von
Mimi

Si konnten mir bereits eine Antwort geben auf die Frage Studium wärend des bezuges von deer vollen Erwerbsminderungsrente ... jedoch...
gibt es den irgendwo ein Satzung oder ein § dazu in dem ich das nach lesen kann das, das so ist ... bin etwas verwirrt nach dem ich mit einer Mitarbeiterin der Rentenversicherung gerade gesprochen habe ... teilte sie mir mit das, das so nicht geht ... ich müsste erst, einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen und würde dann, für ca. 24 Monat eine Förderrente im Rhamen eines "Förderrahmens" erhalten
Stimmt das so ?

Lg Mimi

von
RA-Weinberger

Die Sachbearbeiterin hat Recht!

EM-Rente beziehen und mal eben so nebenbei studieren passt irgendwie nicht so richtig zusammen!

(Wer studieren kann, kann übrigens auch arbeiten!)

von
Aaron B.

Das ist seltsam.

Mein Bruder erhält seit 2007 volle Erwerbsminderungsrente und studiert seit 2009 an der Uni. Damals bekam er von der DRV Bund schriftlich die Auskunft, dass ein Antrag auf Teilhabe nur notwendig sei, wenn eine persönliche Assistenz für das Studium benötigt werde.

von
Sozialrechtler

Zitiert von: RA-Weinberger

Die Sachbearbeiterin hat Recht!

EM-Rente beziehen und mal eben so nebenbei studieren passt irgendwie nicht so richtig zusammen!

(Wer studieren kann, kann übrigens auch arbeiten!)

Sie erzählen Blödsinn. Die täglichen Anforderungen im Arbeitsleben unterscheiden sich wesentlich von denen der Geistesarbeit leistenden Studierenden.

Ich kenne jemanden, der hat EU-Rente bezogen und gegen den Willen der DRV erfolgreich studiert. Arbeitet wieder ...
Paßt natürlich den Ärzten des SMD nicht in den Kram, wurde doch deren Prognose und medizinische Kompetenz arg beschädigt.

Experten-Antwort

Ich verweise auf meine vorherige Antwort bzw. auf die Tatsache hin, dass ein Studium und eine Erwerbsminderungsrente sich zunächst einmal nicht ausschließen.

Sollten Sie jedoch das Studium offziell als Umschulung (Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben) und gleichzeitig dazu gehörende ergänzende Leistungen geltend machen, ist die Antwort der Sachbearbeiterin richtig.

Also kurz gesagt, wenn Sie das Studium aufnehmen, ohne zusätzliche Leistungen außer der Erwerbsminderungsrente in Anspruch zu nehmen, spricht im Prinzip nichts dagegen. Einen Paragraphen, der einen Rentenausschluss für den Fall des Studiums regelt, gibt es nicht.

Wenn Sie jedoch weitere Leistungen beanspruchen, geht dies nur im Rahmen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, sodass Sie das Vorgehen (wie geschehen) mit Ihrer Sachbearbeiterin absprechen müssen.

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