Ich bin bei meiner Erwerbsminderungsrente deutlich unter dem Freibetrag von 9000€ pro Jahr.
Bin ich trotzdem verpflichtet, diese lästige Steuererklärung abzuschicken?
05.02.2019, 07:45
von
Claus
05.02.2019, 07:55
Experten-Antwort
05.02.2019, 09:15
von
Gundel
Wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben, dann fügen Sie ein Anschreiben hinzu, mit dem Sie das Finanzamt um eine Nichtanlagebescheinigung bitten. Wenn Sie dann Ihren Steuerbescheid erh wird drin stehen, ob Sie weiterhin eine Steuer abgeben müssen oder nicht.
05.02.2019, 11:23
von
Finanzagentur
Zitiert von: Gundel
Wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben, dann fügen Sie ein Anschreiben hinzu, mit dem Sie das Finanzamt um eine Nichtanlagebescheinigung bitten. Wenn Sie dann Ihren Steuerbescheid erh wird drin stehen, ob Sie weiterhin eine Steuer abgeben müssen oder nicht.
Gemeint ist wohl eher eine Nichtveranlagungsbescheinigung.
05.02.2019, 11:42
von
Schorsch
Zitiert von: Claus
Ich bin bei meiner Erwerbsminderungsrente deutlich unter dem Freibetrag von 9000€ pro Jahr.
Bin ich trotzdem verpflichtet, diese lästige Steuererklärung abzuschicken?
Bin ich trotzdem verpflichtet, diese lästige Steuererklärung abzuschicken?
Sie sind nur dann zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, sobald Ihr Einkommen den jeweiligen Grundfreibetrag überschreitet.
Eine "Nichtveranlagungsbescheinigung" ist definitiv nicht erforderlich.
Falls Sie weiterhin Zweifel haben sollten, rufen Sie einfach Ihr zuständiges Finanzamt an.
MfG