Hallo Rainer,
inwieweit bei Ihnen Erwerbsminderung vorliegt, kann nur in Zusammenhang mit einem Rentenantrag geprüft werden. Im Falle einer Rentenantragstellung prüft der Rentenversicherungsträger, ob Erwerbsminderung in voller Höhe oder ggf. teilweise Erwerbsminderung vorliegt.
Wir empfehlen Ihnen, einen persönlichen Beratungstermin in einer Beratungsstelle vor Ort zu vereinbaren, damit geklärt werden kann, ob eine sofortige Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente sinnvoll ist. Sollte allerdings bereits eine Aufforderung der Krankenkasse zur Rentenantragstellung vorliegen, müssen Sie dieser Aufforderung Folge leisten.
Grundsätzlich ist eine Rente wegen Erwerbsminderung mit einem Abschlag von max. 10,8 % verbunden, je nach dem Lebensalter des Antragstellers.