Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenAuch selbständig tätige Personen können in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein. Zu diesem Personenkreis gehören etwa selbständige Lehrkräfte (in der allgemeinen schuli-schen Ausbildung, in der Hochschulausbildung, in der Berufs- oder Erwachsenenausbildung, in der technischen oder sportlichen Aus- oder Fortbildung), die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Dies gilt im Übrigen unab-hängig davon, ob daneben noch eine abhängige Beschäftigung ausgeübt wird.
Für selbständig tätige, die aufgrund ihrer Lehrtätigkeit versicherungspflichtig sind, gibt es eine Meldeverpflichtung gegenüber der Rentenversicherung. Es ist das Beste, Sie informieren sich über Ihren konkreten Fall bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
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