Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Bin total fertig. Reha-Doc möchte Reha abrechen, da ich zu "krank" bin! Was nun???

von susisum16.04.2008 | 19:18
2136 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo Ihr Lieben, ich bin total am Ende. Hatte heute nach 2 Wochen Reha Oberarztvisite. Bin in einer psychosomatischen Reha für 6 Wochen. Nun hat der Doc gesagt, er überlegt, ob er meine Reha abbrechen wird. Grund: Ich wäre zu krank!!! Das versteh ich nicht. Ich bin doch auf Reha, damit ich wieder gesund werde! Und ich habe ja noch 4 Wochen Zeit! Kann mir jemand sagen, was dahinter steckt??? Möchte die mich evtl. vom Rententräger zur Kasse abschieben??? danke susi

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo susisum,

1. siehe hier: RE: Reha-Doc. empfielt eine stationäre Klinikbehandlung! Muß ich das befolgen??

Experte 17.04.2008

2. lesen Sie auch den Beitrag von User "DN"

7 Antworten

Schadeam 16.04.2008 | 19:53
diese Frage, warum der Arzt die Reha abbrechen will, sollten Sie genau diesem Arzt stellen. Wer im Forum soll darauf eine Antwort wissen? Es gibt in der Theorie viele Gründe, wegen derer eine REHA abzubrechen sinnvoll wäre, was aber bei Ihnen der Grund ist, und ob dies dann auch berechtigt ist, weiß keiner im Forum.
Ruhig blutam 16.04.2008 | 21:46
Liebe susisum, Ärzte sind komische Lebewesen. Mein Tipp: Arzt fragen, was er meint (nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird). Wenden Sie sich an einen Stationsarzt, wenn der Chef keine Zeit hat und teilen Sie ihm im ruhiger und möglichst sachlichem Ton mit, was Ihre Sorgen sind und dass Sie einen Fortgang der Behandlung wünschen. Ich wünsche Ihnen eine gute Genesung!
Akteneinsichtam 16.04.2008 | 23:41
Verlangen Sie Einsicht in die über Sie geführte Patientenakte (§ 25 Abs. 4 SGB X) und kopieren Sie diese, verdonnern Sie den Arzt zur Beachtung der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203), insbesondere gegenüber der DRV, schalten Sie Ihren Hausarzt und ihre Fachärzte ein und lassen Sie nachprüfen, was da los ist. Danach lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt oder von den Beratern der Sozialverbände rechtlich beraten, damit Ihnen keine renten- bzw. reharechtlichen Nachteile entstehen. Und dann würde ich schnellstmöglich die Rehaklinik wechseln ...
DNam 17.04.2008 | 07:13
Ein Grund könnte sein, dass Ihr Gesundheitszustand selbst durch eine Rehabilitation nicht wieder hergestellt werden kann. Rentenversicherungsträger erbringen in der Regel nur Rehabilitationsmaßnahmen, wenn dadurch die Erwerbsfähigkeit erhalten oder wiederhergestellt werden kann. Sind Sie also so schwer erkrankt, dass Ihre Erwerbsfähigkeit nicht erhalten oder wiederhergestellt werden kann, kann ein Abbruch der Reha durchaus Sinn machen. Trotzdem halte ich ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt der Klinik für sinnvoll. Fühlen Sie sich mit Ihrer Erkrankung in der Klinik gut aufgehoben, sprechen Sie den Arzt hierauf an. Sind Sie aber der Meinung, dass in den zwei Wochen der Reha keine Besserung erfolgte ist, sollten Sie dem Abbruch der Reha nicht uneingeschränkt abhelehnent gegenüber stehen. Vielleicht gibt es für Sie besser Möglichkeiten Ihre Erkrankung zu behandeln. Fragen Sie den Arzt oder den Sozialarbeiter der Klinik. Möglicherweise wird der Rentenversicherungsträger nach Beendigung der Reha eine Berentung für Sie prüfen. Hierzu wenden Sie sich aufgrund des Einzelfalls an den zuständigen RV-Träger. Den Rat von "Akteneinsicht" halte ich nur für denjenigen sinnvoll, der sich sein Leben schwer machen möchte .... Sicherlich haben Sie aber andere Probleme.
Hilfesuchenderam 17.04.2008 | 00:06
Der Rechthabende (siehe Beitrag vom 15.04.2008) macht sich nun so langsam unter unterschiedlichsten Namen mit seinen unseriösen Beiträgen auch bei den anderen Themen breit. Wenn die Redaktion nicht bald einschreitet, dann kann man den ursprünglichen Zweck des Forums - unkomplizierte und schnelle Hilfe - bald ad acta legen.
svenam 17.04.2008 | 00:14
Wenn alle auf ihn eindreschen, dreht sich die Spirale nach oben (kennt man aus Steuer-, Sozialrechts- und Politik-Foren). Ignorieren (auch wenns schwer fällt) ist die bessere Wahl. Eine versöhnliche Nacht...
Sachseam 18.04.2008 | 09:18
Hallo Susi, Deine Bedenken, dass Dich die Rentenversicherung zur Krankenkasse "abschieben" möchte isnd aus meiner Sicht völlig unbegründet. Die Rentenversicherung hat ja eine Kostenzusage für die gesamte Reha gegeben. Und die Klinik hat auch eigene finanzielle Interessen. Man würde Dir in der Klinik deshalb niemals ohne stichhaltigen medizinischen Grund raten, die Reha abzubrechen. Ich denke, Du solltest Dich darauf einlassen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026