Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Bin unbefr. Erwerbsminderungsrentner und soll Reha benatragen

von Martin29.01.2012 | 13:29
8761 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich bin seit 2 Jahren unbefristeter Erwerbsminderungsrentner (43 Jahre alt - chronisch krank). Nun haben mir meine Ärzte geraten eine Reha mit Kostenträger Krankenkasse zu beantragen (RV nicht mehr zuständig). Ziel ist die Steigerung meiner körperlichen Verfassung und Diätberatung / Essensumstellung. Nun habe ich Fragen: 1. erfährt die RV von der Reha, obwohl sie nicht Kostenträger ist bzw. wird ggf. meine EM-Rente in Frage gestellt? 2. hat jemand Erfahrung mit dieser Konstellation? War jemand als EMR in Reha und kann berichten? Ich würde mich über Beiträge, sehr gerne auch von Fachleuten udn Leidensgenossen, freuen. Danke.

13 Antworten

Hannesam 29.01.2012 | 14:52
Anders gefragt,warum sollte die DRV Ihnen weiterhin eine EM-Rente zahlen,wenn sich Ihr Gesundheitszustand so verbessert,daß die Voraussetzungen für den Rentenbezug nicht mehr vorliegen?
Krämersam 29.01.2012 | 15:06
Auch bei einer unbefr. EM-Rente würde ich keinesfalls einen Reha-Antrag stellen (weder bei der Krankenkasse, noch bei der DRV), wenn Sie nicht das Risiko eingehen wollen, unter Umständen ein neues und belastendes Prozedere dadurch auszulösen. In jeder med. Reha wird auch eine sozial-med. Prognose hinsichtlich ihrer - aktuellen - Leistungsfähigkeit erstellt. Bei einem aktuell dann entsprechend postivem Ergebnis KÖNNTE der Schuss dann wirklich bezüglich ihrer EM-Rente auch nach hinten losgehen... Das hat auch nichts damit zu tun ob man u.U. wieder gesund ist oder nicht ( zumal man sicher auch von der Kasse keine Reha genehmigt bekommt wenn man " gesund " ist.. ) , da die Einschätzungen zur Erwerbsfähigkeit in einer Reha zumindest nicht der Realtiät entsprechen und man dann Problem hat dies wieder " gerade zu biegen " .... Das ist meine ganz persönliche Meinung dazu. Grundsätzlich können Sie aber natürlich auch als unbefr. EM-Rentner eine Reha durch die Krankenkasse als Kostenträger ( nicht mehr durch die RV ) bekommen. Inwieweit dies für ihre Gesundheit wichtig und sinnvoll ist sollten Sie zusammen mit ihren Ärzten entscheiden. Der Kostenträger ( also in dem Fall die Krankenkasse ) bekommt natürlich einen Rehabericht. Die RV erfährt aber nicht automatisch von ihrer Reha und bekommt auch nicht automatisch den Bericht. Sie sollten aber auf jeden zusätzlich sowohl der Rehaklinik und der Krankenkasse eine Weitergabe des Berichtes an die RV schirftlich untersagen. Bei Aufnahme in der Rehaklinik müssen Sie eine Schweigepflichstentbindung unterschrieben auf der Sie auch das entsprechende Vermerken sollten. Trotz allem können Sie aber nie 100% sicher sein, das die RV nicht doch von ihrer Rhea erfährt und auch in Besitz des Berichtes gelangt... Problematisch wird die ganze Sache auf jeden dann, wenn ihre unbefr. EM-Rente einmal routinemässig überprüft werden sollte. Auch die unbefr. Renten können jederzeit ja überprüft werden. Dies erfolgt oft in 2-jährigem Abstand. Ist aber von RV zu RV verschieden und pauschale Aussagen dazu kann man nicht geben. Bei der Überprüfung wird ihnen ein sog. Gesundheitsfragbogen zugesandt, der u.a. auch die Frage nach einer med. Reha in den letzten Jahren beinhaltet. Im Rahmen ihrer Mitwirkunsgpflichten müssen Sie diese Frage dann natürlich wahrheistgemäss beantworten. Daraufhin KÖNNTE dann durchaus die RV den Rehabericht bei ihrer Krankenkasse anfordern. Je nach Ergebnis des Rehaberichtes und Einschätzung des med. Dienstes der RV zu ihrer aktuellen Erwerbsfähigkeit KÖNNTE dies ein Rentenetziehungsverfahren mit einer erneuten Begutachtung und dann auch einer Entziehung der Rente tzur Folge haben. Persönlich hab ich seinerzeit aber einfach den Spieß " umgedreht und habe als befristeter EM-Rentner - dem die Rentenverlängerung abgelehnt wurde- , bei der Krankenkasse eine med. Reha beantragt und auch bekommen. Habe dies der RV auch mitgeteilt, da ich ja nichst zu verlieren hatte. Die RV hat dann im Widerspruchsverfahren bei meinen Anwalt höflich angefragt, ob sie nach der Reha eine Kopie des Berichtes bekommen könnten. Da der Bericht sehr zu meinem Vorteil ausfiel habe ich dem natürlich zugestimmt ( sonst nicht... ) . Unter anderem auch gerade das Ergebnis dieser Reha führte dann dazu das ich unbefristet berentet wurde...
BU-Rentneram 29.01.2012 | 14:56
Sowohl die Krankenkassen als auch die Rentenversicherer verfolgen das Ziel, die Gesundheit ihrer Versicherten so weit wie möglich wieder herstellen zu lassen. Deshalb sind die leistungserbringenden Reha-Kliniken natürlich bestrebt, die Entlassungsberichte möglichst positiv zu formulieren. Denn schließlich sollen die Kostenträger davon überzeugt werden, dass diese Reha-Klinik ihr Handwerk versteht. Genau aus diesen Gründen werde ich niemals freiwillig eine Reha-Maßnahme beantragen. Weil ich keine Lust habe, erneut um meine Rente kämpfen zu müssen, nur weil mich ein ehrgeiziger Reha-Arzt plötzlich für voll erwerbsfähig hält, obwohl sich definitiv nichts an meinem Zustand gebessert hat. Ein falsch gesetztes Kreuz im Leistungsprofil kann schon ernsthafte Folgen nach sich ziehen!
Carmenam 30.01.2012 | 12:32
Das Probem liegt wohl etwas anders. Die Alternative wäre dann wohl eher fast gesund und arbeitslos bzw. Hartz4. Dann sieht die Sache anders aus und wird verständlich.
...am 30.01.2012 | 12:48
Also mir persönlich ist "fast gesund" lieber als so krank, dass mir eine Rente der DRV zusteht. Wenn ich sowas lese kommt mir die Galle hoch ... da wird Kranken (von den eigen Ärzten, die Sie sich selbst aussuchen können und die im Normalfall zum Wohle des Patieneten beraten) eine Reha empfohlen um sich besser zu fühlen und das Krankheitsbild zu verbessern und dann kommen solche Fragen und Komentare. Unser Sozialsystem ist scheinbar zu sozial. _________________________________ Diese Fragen richten sich nicht nur an Martin, sondern an alle denen sich die selbe Frage stellt. Wovor haben Sie angst? Gesünder zu werden? Körperlich fitter zu werden? Das Wohlbefinden zu verbessern? Nicht mehr so viel jammern zu müssen? Evtl. doch wieder arbeiten zu müssen? ...
Ullaam 30.01.2012 | 13:28
Hallo,hier mein Erfahrungsbericht,in den zwei Behörden involviert sind Nach drei mal drei Jahren befristeter EU-Rente bekomme ich nun seit vier Jahren eine unbefristete Rente wegen einer anerkannten Berufserkrankung. Von Anfang an bekomme ich regelmäßig,manchmal sogar zweimal im Jahr,sonst alle ein bis zwei Jahre eine Reha von meiner Bg. Bisher hatte sich noch keine Reha negativ auf meine Weiterzahlungsaträge bzw. Überprüfung der Eu-Rente ausgewirkt,im Gegenteil. Die MdE wurde jedesmal,jetzt 100,erhöht. Der Weg bis dahin war auch nicht einfach. Ich hatte zeitgleich einen Antrag auf Reha und auf EU-Rente gestellt,die beide abgelehnt wurden. Für die Rente war ich zu gesund und für die Reha zu krank. Nach meinem Widerspruch musste ich dann zu einem Gutachter und bekam die Rente. Also Martin,wenn es dir wirklich schlecht geht solltest du eine Reha beantrgen,um deine Lebensqualität zu steigern. Ach übrigens begann mein Rentenbezug mit 38 Jahren. Alles Gute Ulla
Feliam 30.01.2012 | 13:51
Von der Reha, die durch die KK durchgeführt wird, erfährt die Rentenversicherung so ohne weiteres erst mal nichts. Sollten Sie allerdings, was hin und wieder bei jedem Rentenbezieher passiert, einen Nachprüfungsfragebogen erhalten, sollten Sie dort natürlich wahrheitsgemäß alle durchgeführten Behandlungen und Rehamaßnahmen angeben. Dann könnte (!!!!) die Rentenversicherung evtl. bei Ihrer KK diese Unterlagen mit Ihrem Einverständnis anfordern und Ihre weitere Rentenberechtigung überprüfen. Um eine Dauerrente zum Wegfall zu bringen, müsste sich allerdings Ihr Gesundheitszustand derart gebessert haben, dass ein Leistungsvermögen von mind. 6 Stunden täglich vorliegt. Das Ziel einer von der KK durchgeführten Reha-Maßnahme liegt allerdings eher in der Vermeidung weiterer längerer anderweitiger ärztlicher Behandlung und nicht in erster Linie, wie bei der Rentenversicherung, in der Wiederherstellung der beruflichen Leistungsfähigkeit.
BU-Rentneram 30.01.2012 | 14:34
Sie sagen es! Wenn die Reha-Ärzte und Therapeuten tatsächlich meine Gesundheit verbessern könnten, hätte ich bestimmt nichts dagegen einzuwenden. Tatsache ist aber nun mal, dass sie es nicht können, aber gerne so tun als ob sie es könnten. Und die sozialmedizinischen Gutachter sowie die Hausjuristen der DRV lesen erfahrungsgemäß tatsächlich nur die positiven Ergebnisse aus den Entlassungsberichten heraus und ignorieren sehr gerne die negativen Aspekte. Nicht umsonst musste ich mir meine eindeutig zustehende Rente mühsam in einem zweijährigen Kampf gerichtlich erstreiten. Nochmal möchte ich mir das nicht antun! MfG
BU-Rentneram 30.01.2012 | 14:19
Sowohl die Krankenkassen als auch die Rentenversicherer verfolgen das Ziel, die Gesundheit ihrer Versicherten so weit wie möglich wieder herstellen zu lassen. Deshalb sind die leistungserbringenden Reha-Kliniken natürlich bestrebt, die Entlassungsberichte möglichst positiv zu formulieren. Denn schließlich sollen die Kostenträger davon überzeugt werden, dass diese Reha-Klinik ihr Handwerk versteht. Genau aus diesen Gründen werde ich niemals freiwillig eine Reha-Maßnahme beantragen. Weil ich keine Lust habe, erneut um meine Rente kämpfen zu müssen, nur weil mich ein ehrgeiziger Reha-Arzt plötzlich für voll erwerbsfähig hält, obwohl sich definitiv nichts an meinem Zustand gebessert hat. Ein falsch gesetztes Kreuz im Leistungsprofil kann schon ernsthafte Folgen nach sich ziehen!
Haben Sie Angst Gesund zu werden????
Sie sollten erst einmal richtig lesen lernen, dann beantwortet sich Ihre Frage von selbst!
Martinam 30.01.2012 | 19:34
Ich bednake mich bei den ernst zu nehmenden Antworten. Wer karnk ist und wie ich darunter leidet, leidet auch unter Unterstellungen nicht gesund werden oder Vorteile daraus ziehen zu wollen. Es gibt aber unbestrittenm auch Diskussionen im Hinblick auf die Einschätzung von Arbeitsfähigkeiten zwischen RV und Arbeitnehmer. Und dass sich deshlab Arbeitnehmer Gedanken machen ist wohl legitim. Ich wünsche niemand in die Situation zu kommen, dass er sich nicht arbeitsfähig fühlt und es der Gutachetr nicht so sieht. Dass es auch leider schwarze Schafe auch hierbei gibt, möchte ich auch nicht abstreiten. Ich denke aber positiv und unterstelle nicht wie manch anderer jedem niedere Beweggründe!
Pilleam 30.01.2012 | 23:04
Der geneigte Forumsteilnehmer kann mindestens 2 Schlußfolgerungen aus diesen Ausführungen ziehen: 1. Es kommt auch auf den Einzelfall an 2. Papier ist geduldig.
Elliam 30.01.2012 | 21:44
Die DRV sieht sich obilgatorisch zuständig auch für Rehas von Erwerbsminderungsrentner. Auch wenn diese bei unbefristeten Erwerbsminderungsrentnern in der Regel dann wegen Erfolglosigkeit (im Hinblick auf eine Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit) abgelehnt wird. Allersdings ist es auch theroretisch möglich, dass dort eine Chance gesehen wird, mit einer stationären, medizinischen Rehabilitation die Arbeitsfähigkeit unter Umständen wieder herzustellen. Dann würde die Reha genehmigt und es wieder Bewertungen und Gutachten folgen. Wird die Reha allerdings von der DRV abgelehnt, dann wäre automatisch die Krankenkasse zuständig. So wird es in den meisten Fällen sein. Man kann auch den umgekehrten Weg gehen und beantragt die Reha direkt bei der Krankenversicherung und diese gibt diesen (bei Nichtzuständigkeit) ungefragt an den Rentenversicherer weiter. Dann wiederholt sich das Prozedere. Fühlt sich die DRV (wegen Erfolglosigkeit) nicht zuständig, so geht der Vorgang zurück an die Krankenkasse. Es gibt auch Krankenkassen, die Rehaanträge aufgrund des Status der Versicherten (unbefristete Erwerbsminderung) erst gar nicht an die DRV weiter gegen, weil diese sich in einem solchen Fall vorab als zuständig sehen. Allerdings kann in besonders eiligen Fällen im Nachhinein von der Krankenkasse mit der Rentenversicherung noch abgrechnet werden. Man sollte sich schon genau erkiundigen, wie die Krankenkasse bei Beantragung einer Reha verfährt, sonst provoziert man unter Umständen ein Rentenüberprüfungsverfahren seitens der DRV anhand der Rehaberichte. Und es soll ja Gutachter geben, die - selbst wenn man den eigenen Kopf bereits unter dem Arm trägt - auf Teufel komm raus Erwerbsfähigkeit bescheinigen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026