Hallo puschel,
leider können wir Ihnen hier nicht pauschal den Weg aufzeigen, der zum gewünschten Ergebnis führt. Sie sollten mit dem Fachberater für Rehabilitation Kontakt aufnehmen, um zu prüfen, ob überhaupt eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben stattfinden kann.
Es steht Ihnen natürlich frei, einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen, damit geprüft werden kann, inwieweit Ihr Leistungsvermögen eingeschränkt ist.
Für den Rentenversicherungsträger gilt jedoch der Grundsatz, dass eine Maßnahme zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation eine mögliche Rentenzahlung verhindern bzw. verschieben soll.