Ich habe am 21.12. meinen Bescheid zur genehmigung meiner Reha erhalten.
Allerdings nach meinem Wiederspruch und dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente.
Nun freue ich mich ja einerseits darüber, andererseits mache ich mir große Sorgen.
Ursprünglich wollte ich ja vor September mit meiner Tochter gemeinsam eine psycho. Reha besuchen.
Es wurde aber nun aber nur für mich genehmigt.
Ich bin alleinerziehend und meine Tochter hat ebenfalls psych. Probleme, hat daher auch GdB50.
Sie besucht die vierte Klasse und eine Rehafahrt mit mir von fünf Wochen ist einfach vor Juli nicht umsetzbar.
Ich müsste sie in der Zeit in eine Pflegefamilie geben, was für sie ganz schrecklich wäre. Auch ich hätte keine ruhige Minute wenn ich sie solange in Pflege geben müsste und weiß dass sie leidet.
Zudem habe ich erst vor wenigen Wochen meine Stelle gewechselt und die Arbeitszeit reduziert. Kaum angefangen und gleich fünf Wochen auf Reha, das gibt unmut bei Kollegen. Der gedanke danach wieder zu kommen und die sind dann nicht gut auf mich zu sprechen, der Horror.
Wie lange könnte ich den Antritt der Reha hinausschieben. Wäre es überhaupt möglich die Reha im Juli anzutreten? Oder verfällt mein Anspruch dann?
Muss ich für meine Tochter wenn sie mitkommt zahlen?
Ich lebe mit dem Lebensminimum und könnte es mir dann einfach garnicht leisten.
Danke für jede Antwort