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Bis wann muss die Reha begonnen werden

von Lillemoor30.12.2012 | 16:42
2906 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich habe am 21.12. meinen Bescheid zur genehmigung meiner Reha erhalten. Allerdings nach meinem Wiederspruch und dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Nun freue ich mich ja einerseits darüber, andererseits mache ich mir große Sorgen. Ursprünglich wollte ich ja vor September mit meiner Tochter gemeinsam eine psycho. Reha besuchen. Es wurde aber nun aber nur für mich genehmigt. Ich bin alleinerziehend und meine Tochter hat ebenfalls psych. Probleme, hat daher auch GdB50. Sie besucht die vierte Klasse und eine Rehafahrt mit mir von fünf Wochen ist einfach vor Juli nicht umsetzbar. Ich müsste sie in der Zeit in eine Pflegefamilie geben, was für sie ganz schrecklich wäre. Auch ich hätte keine ruhige Minute wenn ich sie solange in Pflege geben müsste und weiß dass sie leidet. Zudem habe ich erst vor wenigen Wochen meine Stelle gewechselt und die Arbeitszeit reduziert. Kaum angefangen und gleich fünf Wochen auf Reha, das gibt unmut bei Kollegen. Der gedanke danach wieder zu kommen und die sind dann nicht gut auf mich zu sprechen, der Horror. Wie lange könnte ich den Antritt der Reha hinausschieben. Wäre es überhaupt möglich die Reha im Juli anzutreten? Oder verfällt mein Anspruch dann? Muss ich für meine Tochter wenn sie mitkommt zahlen? Ich lebe mit dem Lebensminimum und könnte es mir dann einfach garnicht leisten. Danke für jede Antwort

10 Antworten

Bescheidam 30.12.2012 | 17:28
Der Bescheid der DRV für eine medizinische Leistung ist in der Regel ab Erteilung des Bescheide für 6 Monate gültig. Innerhalb dieser 6 Monate sollte das Heilverfahren begonnen werden. In begündeten Fällen besteht eine Ausnahme. Sollten Sie jedoch Krankengeld beziehen ist die Krankenkasse daran interessiert,dass das Heilverfahren schnellst möglich begonnen wird. Dann ist eine Verschiebung nicht möglich.
Bescheidam 31.12.2012 | 15:00
Zitat von ! anzeigenausblenden
Der Bescheid der DRV für eine medizinische Leistung ist in der Regel ab Erteilung des Bescheide für 6 Monate gültig. Innerhalb dieser 6 Monate sollte das Heilverfahren begonnen werden. In begündeten Fällen besteht eine Ausnahme. Sollten Sie jedoch Krankengeld beziehen ist die Krankenkasse daran interessiert,dass das Heilverfahren schnellst möglich begonnen wird. Dann ist eine Verschiebung nicht möglich.
Kannst Du nicht lesen ?? Lillemoor ist nicht krank geschrieben sondern arbeitet. " Zudem habe ich erst vor wenigen Wochen meine Stelle gewechselt und die Arbeitszeit reduziert. Kaum angefangen und gleich fünf Wochen auf Reha, das gibt unmut bei Kollegen. Der gedanke danach wieder zu kommen und die sind dann nicht gut auf mich zu sprechen, der Horror."
Hallo Du Vollpfosten! Ich habe der Guten erklärt wie das läuft. So oder so. Und so iss halt mal. Du Pfosten.
???am 31.12.2012 | 12:21
Sie können gegen alle Entscheidungen der DRV Widerspruch einlegen, wenn Sie damit nicht einverstanden sind. Das gilt gleich, ob die DRV nun die Kostenübernahme einer eigenen Kur für Ihre Tochter verweigert oder nur die Unterbringungskosten für Ihre Tochter als Begleitperson nicht zahlen will. Ich hoffe aber, dass Sie Ihren Wunsch nach einer gemeinsamen Kur mit Ihren behandelnden Ärzten besprochen haben. Gerade bei psychischen Erkrankung hilft oft auch die Distanz zu Alltagsproblemen bzw. ist es einfach auch mal nötig, sich ganz auf sich selbst konzentrieren zu können (z.B. bei Überforderung).
Bescheidam 31.12.2012 | 15:00
Zitat von ! anzeigenausblenden
Der Bescheid der DRV für eine medizinische Leistung ist in der Regel ab Erteilung des Bescheide für 6 Monate gültig. Innerhalb dieser 6 Monate sollte das Heilverfahren begonnen werden. In begündeten Fällen besteht eine Ausnahme. Sollten Sie jedoch Krankengeld beziehen ist die Krankenkasse daran interessiert,dass das Heilverfahren schnellst möglich begonnen wird. Dann ist eine Verschiebung nicht möglich.
Kannst Du nicht lesen ?? Lillemoor ist nicht krank geschrieben sondern arbeitet. " Zudem habe ich erst vor wenigen Wochen meine Stelle gewechselt und die Arbeitszeit reduziert. Kaum angefangen und gleich fünf Wochen auf Reha, das gibt unmut bei Kollegen. Der gedanke danach wieder zu kommen und die sind dann nicht gut auf mich zu sprechen, der Horror."
Hallo Du Vollpfosten! Ich habe der Guten erklärt wie das läuft. So oder so. Und so iss halt mal. Du Pfosten.
Bescheidam 31.12.2012 | 15:00
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Der Bescheid der DRV für eine medizinische Leistung ist in der Regel ab Erteilung des Bescheide für 6 Monate gültig. Innerhalb dieser 6 Monate sollte das Heilverfahren begonnen werden. In begündeten Fällen besteht eine Ausnahme. Sollten Sie jedoch Krankengeld beziehen ist die Krankenkasse daran interessiert,dass das Heilverfahren schnellst möglich begonnen wird. Dann ist eine Verschiebung nicht möglich.
Kannst Du nicht lesen ?? Lillemoor ist nicht krank geschrieben sondern arbeitet. " Zudem habe ich erst vor wenigen Wochen meine Stelle gewechselt und die Arbeitszeit reduziert. Kaum angefangen und gleich fünf Wochen auf Reha, das gibt unmut bei Kollegen. Der gedanke danach wieder zu kommen und die sind dann nicht gut auf mich zu sprechen, der Horror."
Hallo Du Vollpfosten! Ich habe der Guten erklärt wie das läuft. So oder so. Und so iss halt mal. Du Pfosten.
Bescheidam 31.12.2012 | 15:00
Zitat von ! anzeigenausblenden
Der Bescheid der DRV für eine medizinische Leistung ist in der Regel ab Erteilung des Bescheide für 6 Monate gültig. Innerhalb dieser 6 Monate sollte das Heilverfahren begonnen werden. In begündeten Fällen besteht eine Ausnahme. Sollten Sie jedoch Krankengeld beziehen ist die Krankenkasse daran interessiert,dass das Heilverfahren schnellst möglich begonnen wird. Dann ist eine Verschiebung nicht möglich.
Kannst Du nicht lesen ?? Lillemoor ist nicht krank geschrieben sondern arbeitet. " Zudem habe ich erst vor wenigen Wochen meine Stelle gewechselt und die Arbeitszeit reduziert. Kaum angefangen und gleich fünf Wochen auf Reha, das gibt unmut bei Kollegen. Der gedanke danach wieder zu kommen und die sind dann nicht gut auf mich zu sprechen, der Horror."
Hallo Du Vollpfosten! Ich habe der Guten erklärt wie das läuft. So oder so. Und so iss halt mal. Du Pfosten.
Sterneguckeram 31.12.2012 | 15:40
Zitat von Roi anzeigenausblenden
Der Bescheid der DRV für eine medizinische Leistung ist in der Regel ab Erteilung des Bescheide für 6 Monate gültig. Innerhalb dieser 6 Monate sollte das Heilverfahren begonnen werden. In begündeten Fällen besteht eine Ausnahme. Sollten Sie jedoch Krankengeld beziehen ist die Krankenkasse daran interessiert,dass das Heilverfahren schnellst möglich begonnen wird. Dann ist eine Verschiebung nicht möglich.
Kannst Du nicht lesen ?? Lillemoor ist nicht krank geschrieben sondern arbeitet. " Zudem habe ich erst vor wenigen Wochen meine Stelle gewechselt und die Arbeitszeit reduziert. Kaum angefangen und gleich fünf Wochen auf Reha, das gibt unmut bei Kollegen. Der gedanke danach wieder zu kommen und die sind dann nicht gut auf mich zu sprechen, der Horror."
Hallo Du Vollpfosten! Ich habe der Guten erklärt wie das läuft. So oder so. Und so iss halt mal. Du Pfosten.
Wohl etwas Dünnhäutig Gutster ?
Im Gegentum Liebster im Gegentum.
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 02.01.2013 | 12:51
Kleine Verbesserung zur Gültigkeitsdauer von Reha-Bescheiden: - 6 Monate Gültigkeit bei stationären Maßnahmen - 3 Monate Gültigkeit bei ambulanten Maßnahmen
Deutsche Rentenversicherung
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