Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Bisherige Teil-EM-Rente, evtl.Antrag auf volle EM-Rente

von Elch25.06.2010 | 17:01
2396 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Mir wurde bis 30.11.10 eine teilw.EM-Rente auf Zeit bewilligt.Ich versuche eine tägliche Arbeitszeit von 3 Stunden zu schaffen-es ist jedoch sehr schwer machbar.Ich war nun aktuell diesbezüglich in Reha-dort befürwortet man eine volle Berentung auf Zeit.Da man wusste, dass mein langfristiges Ziel ist, wieder täglich ein ein paar Stunden arbeiten zu können, riet man mir, zu dieser vollen Berentung noch auf 400 Euro Basis zu arbeiten. Ich habe vor dem Schritt mit der vollen Berentung große Angst, auch wegen der beruflichen "Auszeit"-bei meinem AG ist keine 400,-Tätigkeit möglich. Meine Fragen wären: Ich muss ja nun sowieso bald einen Verlängerungsantrag stellen (da Teilrente am 30.11.ausläuft).Wenn ich diesen nun-entgegen der Empfehlung der Reha-Klinik- nochmals "nur" auf Teilrente stelle, um es weiterhin mit den 3 Std.täglich zu versuchen, kann mir dies schaden? Sprich:wenn ich nun in einigen Monaten merke, mein Gesundheitszustand verschlimmert sich, die 3 Std.sind doch nicht so machbar, wie ich es mir wünschen würde und es wird nochmals eine Folge-Teil-Rente bewilligt.Kann man dann im schlimmsten Fall nochmals neuen Antrag (dann doch auf volle Zeitrente) stellen, obwohl man entgegen dem Reha-Bericht nur eine Teil-Rente beantragt hat (mit der Begründung, daß man es weiter mit 3 Std.tgl.versuchen möchte)? Ich hoffe, es ist verständlich-die Sorge, einer Fehlentscheidung ist für mich so groß.Um eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da der Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nur bis zum 30.11.2010 besteht, ist ein Verlängerungsantrag erforderlich.

Mit diesem Antrag auf Weiterzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung (Verlängerungsantrag) wird von Rentenversicherungsträger geprüft, ob weiterhin ein Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung besteht.

Gleichzeitig wird jedoch auch geprüft, ob eventuell Rente wegen voller Erwerbsminderung zusteht.

Aufgrund der vorliegenden ärztlichen Unterlagen -insbesondere der Entlassungsbericht anlässlich der durchgeführten Reha- kann man sich ein Bild über Ihre Leistungsfähigkeit machen.

Je nachdem, wie Ihre Leistungsfähigkeit aussieht erfolgt die Entscheidung, ob Sie voll erwerbsgemindert sind oder ob weiterhin nur eine teilweise Erwerbsminderung vorliegt.

Sinnvoll wäre für Sie, den Verlängerungsantrag bei einer Auskunft- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe zu stellen.

Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Bei dieser Gelegenheit kann man Ihnen das doch etwas komplexe Thema etwas näher erläutern.

5 Antworten

RFnam 25.06.2010 | 17:57
Was meinen Sie mit den drei Stunden ? Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein (also über 3 bis 6 Stunden). Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein (also 0 bis zu 3 Stunden. ------------------------------------ Ihren Angaben ist zu entnehmen, dass Sie keiner Beschäftigung nachgehen und auch keine finden. Wenn Sie nicht im Stande sind, mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten, dann stellen Sie doch den Antrag auf volle EM-Rente. Sie können dann jederzeit einen Minijob aufnehmen und monatlich bis zu 400 EUR (brutto) hinzuverdienen. Und gerade bei Minijobs gibt es viele Angebote (örtlich abhängig), da lässt sich immer etwas finden. Und wenn Sie eine Arbeit finden, bei der die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird, kann die volle EM-Rente auch als Teilrente gezahlt werden. Es wäre vorher nur abzuklären, was ist höher, die Vollrente oder die Teilrente plus Hinzuverdienst.
Zam 25.06.2010 | 18:20
Ich an ihrer Stelle würde auf jeden Fall die volle EM-Rente antreben bzw. erstmal annehmen, zumal die Rehaklinik ihnen dies ja auch empfhielt und Sie selbst ja auch gemerkt haben, das momentan und bis auf weiteres wohl nicht mehr als unter 3 Std. tägliche Belastbarkeit drin sind. Damit sind Sie dann zumindest erstmal auf jeden Fall finanziell abgesichert. Dann würde ich im Rahmen der vollen EM-Rente die 400€ und unter 3 Std. Regelung ausnutzen und die eigene Belastbarkeit weiterhin prüfen. Sollte sich dann irgendwann mal ergeben , das wieder mehr als diese 3 Std. täglich möglich ist, können Sie dies doch auch problemlos machen. Natürlich müssen Sie dies dann der RV sofort melden und da Sie dann ja 400 € Grenze überschreiten wird die RV ihren (Mehr)Hinzuverdienst dann enstrechend von der vollen EM-Rente abziehen bzw. verrechnen. Die volle EM-Rente wird dann quasi als Teilrente ausgezahlt. Natürlich könnte dann auch eine neuerliche med. Prüfung seitens der RV eingeleitet werden, welche dann auch aus medizinischen Gründen im Ergebnis die Herabstufung von der vollen in eine teilweise EM-Rente ergeben könnte. Umgekehrt ist der Fall schon etwas schwieriger, denn wenn Sie jetzt nur die teilweise EM-Rente annehmen und dann später die Arbeitszeit nicht schaffen müssen Sie einen neuen Antrag auf Überprüfung ihrer Erwerbsfähigkeit stellen und hoffen, das ihnen dann die volle EM-Rente bewilligt wird. Das diese neuerliche Prüfung dann eventuell Wochen und oder sogar Monate dauern kann, dürfte ihnen ja auch klar sein. Insofern würde ich ihnen bis auf weiteres und entscheidender Besserung ihres Gesundheitszustandes auf jeden Fall zur vollen EM-Rente raten.
Arminam 26.06.2010 | 19:04
@-.- Thema verfehlt . 6 und setzen ! Lesen Sie sich bitte die Frage von @Elch noch mal durch. Ihre Antwort geht ja gar nicht auf die eigentliche Frage ein, sondern enthält nur " Allgemeinplätze " ...
-_-am 26.06.2010 | 18:42
Ein "Wunschkonzert" ist das nicht. Die medizinischen Sachverständigen der DRV beurteilen Ihr Leistungsvermögen und Sie erhalten die danach zustehende Rente: - unter drei Stunden: volle Erwerbsminderungsrente - drei bis unter sechs Stunden: halbe Erwerbsminderungsrente - sechs und mehr Stunden: keine Erwerbsminderungsrente Wer mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann und keinen Teilzeitarbeitsplatz findet, bekommt die volle Erwerbsminderungsrente. Wird Einkommen erzielt, gilt § 96a SGB VI. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__96a.html
-_-am 26.06.2010 | 19:30
Dem Fragesteller ist mit Ihrem Beitrag wohl kaum besser geholfen. Wenn Sie meine Antwort für nicht erschöpfend hielten, hätten entsprechende Ergänzungen zur Diskussion beitragen können. Die Verteilung von Schulnoten an andere Teilnehmer ist einfach nur dumm, wenn man selbst keinen ergänzenden oder korrigierenden Beitrag leisten kann. Vielleicht haben Sie aber meinen Beitrag einfach nur nicht richtig verstanden oder kennen die Formulare nicht. "Nur eine Teil-Rente beantragen" kann man gar nicht. Vielleicht sehen Sie sich einmal die Formulare an. Insofern ist die Frage auch nicht zu stellen, ob die eine oder andere Rente wegen Erwerbsminderung zu beantragen wäre. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/SharedDocs/de/… http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/SharedDocs/de/…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026