Bitte Stand Mai 2020 Was läuft trotz Corona bei den kardiologischen AHB wirklich (noch)?

von
Ernie0815

Hallo
Ich muss mich wohl einer kardiologischen AHB
Unterziehen. Ambulant kommt wegen des INMO noch höheren Ansteckungsrisikos nicht in Frage.

Also stationär:
Ein Familienmitglied war bis vor einer Woche
In einer anderen AHB auch in einer Einrichtung der DRV. Da ist 90% der Reha ausgefallen!
Keine Kurse / da in Gruppen. Kein Sport da geschlossen. Kein Schwimmen da geschlossen.

Wir habe vom KKH Chefarzt die Empfehlung
Bekommen unser Grundschulkind für 4 Wochen
Nicht in die Schule zu schicken, damit es
Mich nicht ansteckt. Da möchte ich auch
Kein unnötiges Risiko haben! Also in AHB
Und dann keinen Nutzen zu haben sondern vorwiegend
Risiko.

Danke

von
Ähnlich

Sie sind nicht zu einer AHB verpflichtet.
Welche Einrichtung was noch an Therapie anbietet muss einzeln erfragt werden.
Das kann aber vor Ort dann sich doch anders darstellen.
Eine Anschlussheilbehandlung wird zeitnah genehmigt und macht nur zeitnah Sinn.
Sie sollten mit Ärzten vielleicht Alternativen besprechen wenn es Ihnen momentan zu heikel ist und es macht meiner Meinung nach keinen Sinn einfach "ohne" Behandlung in einer stationären Einrichtung zu sitzen.

von
Siehe hier

Zitiert von: Ernie0815
Hallo
Ich muss mich wohl einer kardiologischen AHB
Unterziehen. Ambulant kommt wegen des INMO noch höheren Ansteckungsrisikos nicht in Frage.

Also stationär:
Ein Familienmitglied war bis vor einer Woche
In einer anderen AHB auch in einer Einrichtung der DRV. Da ist 90% der Reha ausgefallen!
Keine Kurse / da in Gruppen. Kein Sport da geschlossen. Kein Schwimmen da geschlossen.

Wir habe vom KKH Chefarzt die Empfehlung
Bekommen unser Grundschulkind für 4 Wochen
Nicht in die Schule zu schicken, damit es
Mich nicht ansteckt. Da möchte ich auch
Kein unnötiges Risiko haben! Also in AHB
Und dann keinen Nutzen zu haben sondern vorwiegend
Risiko.

Danke

Hallo Ernie,
Ihr Grundschulkind darf aufgrund der allgemeinen Verfügungen nicht zur Schule, unabhängig von Ihrer persönlichen Erkrankung!
Wenn IHR Arzt eine AHB empfiehlt, wird er Ihnen auch bei der Suche nach einer geeigneten Maßnahme behilflich sein (bzw. seine Mitarbeiter).
Ob und wo dies aktuell möglich ist, ist Aufgabe der Mitarbeiter dort, dies herauszufinden. Die aktuelle Situation ist grundsätzlich, dass nicht mehr alles blockiert wird, was an AHB Plätzen möglich wäre (es wurde bisher viel gestoppt, um Intensivplätze für Corona-Kranke frei zu halten), individuell ist dies aber abzuklären/abzuwiegen. Das Forum hier kann aber dabei wenig helfen, auch nicht die Experten. Was die Kostenübernahme betrifft, sollten/können sie sich darauf verlassen, dass, wenn eine geeignete AHB gefunden wurde, entweder die DRV oder die Krankenkasse dafür aufkommt. SIE sollten sich auf Ihre Genesung konzentrieren!!
Bleiben Sie also in engem Kontakt mit ihren zuständigen Ärzten und dem anhängenden Personal. Und bestehen Sie dort darauf, dass Ihre (für Sie notwendige) AHB kurzfristig ermöglicht wird!

Alles Gute!

von
Ernie0815

Ich möchte einfach von der DRV als Betreiber der eigenen AHB Einrichtungen einfach wissen, was dort derzeit wirklich möglich ist und wirklich stattfindet.
Alle anderen Aussagen nach dem Motto „Ihr Arzt wird das beste für Sie finden“ sind INMO weltfremd!
Und auch wenn Sie sich auf den Kopf stellen die Empfehlung des KKH Chefarzt für den eigentlich anstehenden Schulbeginn am Donnerstag ist eine schriftliche Tatsache.
Aber ich soll mich nicht mehr so aufregen... ;-)

von
Ähnlich

Fragen Sie bei der DRV aber vielleicht kann der Experte etwas Licht bringen.
Wenn es eine bestimmte Klinik ist dann dort nachfragen.
Sue können die AHB auch antreten aber wenn ich es richtig verstehe befürchten Sie dort kaum Behandlungsmöglichkeiten zu haben.
Schwimmen hilft sicher bei der Genesung das könnte ich noch verschmerzen.
Es ist nun mal so das Sie es mit in der Hand haben und das kann auch niemand übernehmen.
Wenn Sie den Arzt schon anführen wäre er oder einer seiner Kollegen vor Ort doch Ansprechpartner für diese Problematik der evtl. weniger stattfindenden Massnahmen in Einrichtungen und möglichen Alternativen.

Sollte ich irgendwelche Vorschreiber wiederholt haben dann liegt es daran das ich deren Kommentare nicht gelesen habe.

Experten-Antwort

Hallo Ernie0815,
welche Einschränkungen es (noch) gibt bzw. inwieweit es bereits schon wieder Lockerungen gibt, kann Ihnen aufgrund der derzeitigen dynamischen Situation nur die entsprechende AHB-Klinik beantworten.

von
Max4.0

Zitiert von: Siehe hier

Ihr Grundschulkind darf aufgrund der allgemeinen Verfügungen nicht zur Schule, unabhängig von Ihrer persönlichen Erkrankung!

Was so nicht stimmt - ab vergangenem Montag bereits wieder in einigen Bundesländern; die nächsten werden übermorgen folgen.
Ich würde mich ebenfalls an die Empfehlungen meines behandelnden Arztes halten, wie im Arztbrief festgestellt, die haben wesentlich mehr Kenne ob deren Einschätzung als hochgefährdeter Risikopatient als es Allgemeinverfügungen von Politikern vermögen.
Zumal Kinder zwar nach neuesten Erkenntnissen nicht so infektiös wie andere Erwachsene sind, aber mit Schule und außerschulischen Aktivitäten bis zum 10fachen an Kontakten mehr aufweisen als Erwachsene, so dass die Gefahr, sich anzustecken, sehr hoch ist.
Mit hohen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen würde ich persönlich eine AHB anstreben. Und im Vorfeld eruieren (wenn möglich), was überhaupt an Angeboten stattfindet, damit die Genesung voranschreitet.

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