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von laro16.01.2010 | 17:26
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Abend Wo bleibt die Antwort vom Experte zu meinem Beitrag vom 14.01 bzw 15.01.2010.Ich würde mich freuen, meine Unwissenheit liegt mir sehr im Magen Vielen Dank

9 Antworten

Dr. Hanschkeam 16.01.2010 | 17:49
Am Wochenende werden Sie keine Expertenantwort bekommen... Außerdem ist ihr doch etwas komplizierter Sachverhalt keine Angelegenheit die hier im Forum auch nur ansatzweise geklärt werden könnte. Desweiteren nutzen ihnen hier geäußerte Vermutungen gar nichts, da Sie sicherlich eine rechts verbindliche Auskunft benötigen - die Sie hier nicht bekommen werden. Solch einen speziellen Einzelfall können Sie nur " vor Ort "und event. mit einem Anwalt sicher klären.
Sozialverbandam 16.01.2010 | 19:27
Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um. Treten Sie einem Sozialverband bei. Die können vielleicht noch den Murks abmildern.
KSCam 16.01.2010 | 20:27
Versuchen Sie Ihre Fragen am kommenden Montag Ihrer Sachbearbeitung zu stellen. Hätten Sie das gleich am Donnerstag oder Freitag getan, wüssten Sie vielleicht schon mehr. Ob Ihr Rehaantrag letztlich als EM Rentenantrag zählt, ob EM überhaupt vorliegt, oder ob der AR Antrag maßgebend ist, all das kann niemand im Forum treffend erkennen.
-_-am 16.01.2010 | 22:12
Wenn der Reha-Antrag auf Aufforderung der Krankenkasse gestellt worden ist, haben Sie kein Dispositionsrecht. Der Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben gilt als Antrag auf Rente, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und 1. ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten ist oder 2. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erfolgreich gewesen sind, weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__116.html Erst danach kann über Ihren Antrag auf Altersrente entschieden werden.
laroam 18.01.2010 | 19:31
Hallo Beständ auch die Möglichkeit vor der Durführung einer ärztlichen Begutachtung meinen Antrag auf AR bei der KK oder RVA auf den 01.02.2010 vor zu legen ?
-_-am 19.01.2010 | 01:47
Wenn der Reha-Antrag auf Aufforderung der Krankenkasse gestellt worden ist, haben Sie kein Dispositionsrecht. Alle Fragen bezüglich des Reha-Antrages und dessen Gültigkeit als Rentenantrag müssen Sie mit der Krankenkasse abstimmen. Die Krankenkasse wird einem anderen (späteren) Antrag oder einer Antragsrücknahme (des früheren Antrags) vermutlich nicht zustimmen, weil ihr dadurch der Erstattungsanspruch bezüglich der früheren Rente verloren gehen würde. Sprechen Sie mit der Krankenkasse und lassen Sie sich meine Vermutung bestätigen. Die Deutsche Rentenversicherung kann Ihnen da wohl kaum helfen.
laroam 19.01.2010 | 09:32
Guten Tag Ich müß darauf verweißen das ich die Beratungen der DRV immer nachgekommen bin und selbst bei meinem Antrag auf AR (nach telefonichem Termin vor Weihnachten 2009) bei der DRV auf irgenwelche schwierigkeiten aufmerksam gemacht worden bin, selbst bei der KK nicht wo ich den Reha Antrag persönlich abgegeben habe (09.2009) und nach mein AR Antrag am 08.01.2010 die KK tel informiert habe,wo mir gesagt worden ist alles ok,es sei vermerkt.Ich wiil damit nur sagen das ich kein soziale Schmarotzer bin,leider das Amtsdeutsch nicht "richtig "verstehe,bin nur ein Facharbeiter der seit 1961 seine Pficht nachgekommen ist. Danke,
laroam 19.01.2010 | 13:30
Hallo Schätzchen Meinen Sie es hätte jetzt noch Sinn den VDK einzuschalten ,da bin ich ca 8Jahre mitglied.Ich traue mich momentan kein Amt anzusprechen nicht das ich schon wieder was falsches sage oder beantrage in der Situation.
Schätzchenam 19.01.2010 | 11:42
Wenn Sie keine Ahnung von der Materie haben , dann müssen Sie sich defintiv Hilfe von Leuten holen die täglich mit diesen Rentendingen zu tun haben : VDK, SovD oder gleich einem Fachanwalt für Sozuialrecht. DA wird ihnen geholfen - nicht hier !!
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