Den vorherigen Antworten können Sie entnehmen, dass sich die Abmeldung beim Arbeitsamt negativ auf Ihren Erwerbsminderungsschutz auswirken kann. Dem möchte ich zustimmen und Ihnen ebenfalls eine persönliche Beratung empfehlen.
Da Sie derzeit krank sind, könnten Ihnen auch Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit anerkannt werden. Auch diese Zeiten würden Ihren Erwerbsminderungsschutz aufrechterhalten. Wenn Ihre Krankheit allerdings länger andauert (3 Jahre), wird die Berücksichtigung als Anrechnungszeit wegen Arbeitsunfähigkeit nur begrenzt möglich sein.
Also, lassen Sie sich beraten.