Bitte um Hilfe

von
puste Kuchen

Guten Abend
Habe am 17.02.2011 Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt.
Im April habe ich eine Arbeitserprobung gemacht, wo man mich nach zwei Stunden
aus der Maßnahme raus nahm und sagte ich sollte nach Hause
fahren man wollte mich für eine 6 Wochen Maßnahme einladen. ( wegen Depressionen)
Erst im September, durfte ich erst eine erneute Arbeitserprobung machen, durch LVA.
Wollte Verwaltungsfachangestellter lernen, bis zur 5 Woche war alles klar, der Rehaberater des BFW sagte kriegen wir hin. Erst ab der 5 Woche dann, nee Herr… leider aus Leistungsgründen keine Befürwortung des Berufswunsches. Machen sie Fachangestellter für
Bürok. Auf Anfrage warum jetzt doch nicht, sie haben Analogien und Fremdwörter zu schlecht gemacht, bzw. zu viel Deutsch defiziente, ach so aber Fachangestellter darf ich machen.
Denke sie wollten nur den Kurs voll bekommen.
Als ich ablehnte, sagte man mir machen sie was im IT Bereich, zwei Tage später war dieses
vom BFW abgelehnt worden. Auf erneuter Anfrage den Techniker zu machen, ja kein Thema
sie haben ja zwei abgeschlossene Beruf Ausbildungen, zwei Tage später dann wieder die Ablehnung durch einen Psychologen und eine Dozenten. Habe mich voll verarscht gefühlt.
Also jetzt mit der Erkenntnis nach Hause gekommen das ich angeblich für nichts zu gebrauchen bin wenn ich nicht das mache was das BFW will. Fachangestellter.
Die LVA läst sich auch wieder Zeit. Falle im März in Harz mit der Familie.
Ach so mein Abschlusstest war gemessen an den Hauptschulabsolventen mit überdurchschnittlichen Leistungen 115 % Deutsch 115% Mathe von 120 %.
Mein Rehaberater der LVA sagte, ja Herr… leider ist in der Behörde Einstellungs- Stopp
und Sozialversicherungsfachangestellter, da ist auch nichts.
Ach so, erwiderte ich, deshalb werden dort im BFW ja auch zwei Kurse angeboten,
weil alle danach auf der Strasse stehen.
Was kann ich noch tun? Fühle mich nur noch belogen, betrogen, und hingehalten.
Denn Antrag auf Erwerbsminderungsrente habe ich noch nicht gestellt.
Habe aber jetzt den VDK eingeschaltet.
Fahrgeld für die 6 Wochen habe ich 48 Euro bekommen, stimmt das.
Unterbringung im BFW, Freitags nach Hause gefahren, 122 km eine Strecke.

von
Hundertschaft

Hallo Puste Kuchen

In welchem BFW waren sich den?
Hört sich fast genauso an wie bei mir. Mich hat man in der Arbeitserprobung nach 4 Wochen nach Hause geschickt mit der Aufforderung ich sollte in meinen alten Bereich arbeiten gehen.
Voll ätzend. Bin seit 4 Jahren nicht mehr tätig
in dem Bereich was ich gelernt habe.
Was ich von anderen Teihlemer erfahren habe, ist genauso erschreckend.
Zu deiner Frage, VDK ist der richtige weg.

von
Hundertschaft

Ach so, die Berechnung zum Fahrgeld ist falsch.
Ihnen stehen Familienheimfahrten zu, in 6 Wochen mindestens 2 Stück + An und Abreise.

von
Nix

Ich rechne mal die Fahrkosten aus:
122,0 KM x 2 = 244,0 KM x EUR 0,20/KM = EUR 48,80 Erstattungsbetra Fahrkosten für An- und Abreise insgesamt.

Hat die Reha 6 Wochen gedauert, dann steht Ihnen pro Zeitmonat 2 Familienheimfahrten zu:

EUR 48,80 x 2 = EUR 97,60 Fahrkosten für Familienheimfahrten.

Diese müssen Sie allerdings beantragen. Dafür müssen Sie den Antrag auf Fahrkosten korrekt ausfüllen und die genauen Termine der Familienheimfahrten benennen, an denen Sie nach Hause gefahren sind.

Trifft das nicht zu, kann der Sachbearbeiter der DRV das nicht "riechen", daß Sie nach Hause gefahren sind.

Was das Ergebnis der Arbeitserprobung angeht, so hängt vieles von Ihren persönlichen Fähigkeiten und von Ihrer schulischen Vorbildung ab, hinsichtlich der Frage, was man Ihnen für Berufe anbieten kann.

Bitte melden Sie sich bei Ihrem Fachberater für Rehabilitation und besprechen Sie das ABE-Ergebnis mit ihm.

Sicher findet sich zwischen den Zeilen der eine oder andere Beruf, für den Sie auch geeignet sind.

Meine Tätigkeit als Sozialversicherungsfachangestellter kann ich Ihnen wirklich nicht empfehlen. ;-).

Alles Gute auf Ihrem weiteren Weg
Nix

von
Nix

Die Fahrkosten für Familienheimfahrten können Sie noch nachträglich beantragen.

Schreiben Sie:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Versehentlich habe ich versäumt, die Daten für die von mir vorgenommenen Familienheimfahrten auf dem Antrag einzutragen.
Diese waren folgende Tage:..........

Ich bitte nachträglich um zusätzliche Erstattung.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen

Sicher erhalten Sie dann eine weitere Erstattung.

Viele Grüße
Nix

Experten-Antwort

Bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges ist eine Wegstreckenentschädigung zu zahlen. Diese beträgt zurzeit grundsätzlich 20 Cent je gefahrenen Kilometer.

Während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben stehen Ihnen grundsätzlich auch zwei Familienheimfahrten pro Monat zu.

von
puste Kuchen

1. Habe ich den Antrag gestellt, bzw, jede einzelne Heimfahrt angegeben.Jetzt,nachdem
ich den Wiederspruch geschrieben habe, wird das Geld auch bezahlt. Traurig das man erst Wiederspruch einlegen muß.
2. Ich denke, dass mir der Bereich des Verwaltungsfachangestellten oder Sozialversicherungsfachangestellten einfach liegt. Habe mich ausfürlich über das Berufbild informiert und denke ,dass mir der Beruf fiel Freude bereiten wird. Auch der Ergeiz ist da, um den Beruf erfolgreich erlernen zu wollen.
3. Möchte ich mich dafür bedanken, für Ihre
antworten.

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