Kann der Mitarbeiter einer Geschäftstelle verlangen, ihn zur Klärung einer Rentenfrage im Büro aufzusuchen? Nach welchen Gesetzen oder Verordnungen? - Oder darf man nicht vielmehr erwarten, dass das auch schriftlich geklärt werden kann.
der einzige Fall, der mir bekannt ist, dass zur Klärung eines rentenrechtlichen Sachverhaltes das Aufsuchen einer Beratungsstelle ein Muss ist, sind eidesstattliche Erklärungen.
Ansonsten geht auch alles schriftlich.
Gezwungen werden kann niemand. Es gibt aber Sachverhalte, die sich vor Ort einfacher lösen lassen. Im Zweifel wird der Mitarbeiter einer A+B-Stelle schon wissen, wieso er den Schriftweg nicht will.
Hallo Dr. med. Moha,
eine eidesstattliche Erklärung, die Akteneinsicht oder eine medizinische Untersuchung beim ärztlichen Dienst der Rentenversicherung erfordern ein Erscheinen vor Ort.
Vielleicht ist es einfach so wie von -/- beschrieben, dass der Sachverhalt persönlich vor Ort schneller geklärt ist.
welche Art von 'Geschäftsstelle' meinen Sie dabei?
Hörte sich zunächst für mich so an, als wenn es eine Personalstelle des Arbeitgebers wäre, um 'gewisse' Rentenfragen/wann kann ich den loswerden, zu klären/zu hinterfragen. Mein erster Eindruck war, die 'Geschäftsstelle' ist nicht die DRV ...
Daneben gibt es natürlich auch vielfältige Optionen, wo eine direkte Klärung von Rentenfragen (Überzahlungen jeder Art /Sonderrechtsnachfolgen /die erwähnten Zeugen- oder eidesstattlichen Erklärungen) vor Ort in einer Geschäftsstelle der DRV oder auch Rathaus/Versicherungsamt zu 'Einladungen' führen.
Wenn Sie mehr zum Hintergrund/Inhalt der 'Klärung' sagen können, erfahren Sie auch weitere Hinweise - warum das so 'eingefordert' wird.
Gruß
w.