Liebe Kolleginnen und Kollegen,
siehe
https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/gesetzliche-altersrenten.html
Im Fließtext:
Altersrente für besonders langjährig Versicherte:
Zeiten aus Minijobs ohne eigene Beitragsaufstockung werden nur anteilig berücksichtigt. Nicht berücksichtigt werden Zeiten aus einem Versorgungsausgleich sowie aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
In der Tabelle:
Art der erforderlichen Versicherungszeit:
Altersrente für besonders langjährig Versicherte:
Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungsausgleich (nach Ehescheidung) oder Rentensplitting und aus 450-Euro-Jobs, Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Claus Müller
claus2707atgmail.com