Der Abschlag bezieht sich auf eine bestimmte Zahl von Entgeltpunkten.
Da Sie eine volle EM-Rente beziehen, wird für diese Rente die volle Zahl an berechneten Entgeltpunkten verwendet. Daher werden auch alle Entgeltpunkte mit dem Abschlag versehen.
Wenn Sie in eine Altersrente wechseln, behalten die Entgeltpunkte diesen Abschlag.
Sollten inzwischen neue Entgeltpunkte (auch nach der ursprünglich definierten Zurechnungszeit) entstanden sein, wird für diese der Abschlag neu anhand des Beginns der Altersrente festgesetzt.
Aber in der Regel bleibt es beim Abschlag und auch dem Rentenbetrag der EM-Rente. Somit können Sie auch schon frühzeitig in eine Altersrente wechseln und haben ggf. keine Sorgen hinsichtlich ener Verlängerung der EM-Rente mehr.
Automatisch erfolgt der Wechsel in die Regelaltersgrenze, wollen Sie in die Rente für schwerbehinderte MEnschen wechseln, ist ein Antrag nötig.
Ein Wechsel aus einer Altersrente in eine andere Altersrente ist übrigens ausgeschlossen.