Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo WM,
der Zugangsfaktor erhöht sich nur dann wieder, wenn die Entgeltpunkte im Minderungszeitraum nicht in Anspruch genommen werden. Der Minderungszeitraum bei EM-Renten erstreckt sich vom 62. - 65. Lebensjahr, bei einem Rentenbeginn vor 2012 vom 60. - 63. Lebensjahr. In diesem Zeitraum darf die Rente nicht in Anspruch genommen worden sein. Deshalb hat auch der Experte geschrieben, dass der Abschlag erhalten bleibt, wenn die Altersrente unmittelbar an die Rente wegen Erwerbsminderung anschließt.
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