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Experten-Antwort

Bleibt Angebot der DRV nach Ablehnung des Widerspruches erhalten?

von masketmarvel26.02.2020 | 13:33
79 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag! Ich bin schon im Widerspruchsverfahren wegen Ablehnung des Rentenantrages. Die DRV hat mir nach einem 2. Gutachten angeboten, mir eine teilw. EM wegen Berufsunfähigkeitsrente unter 3h angeboten, Sonderfall vor dem 02.01.1961 geboren. Wenn ich dem nicht zustimme, erfolgt wohl ein Bescheid der DRV. Wenn ich gegen diesen Bescheid vorgehe und vor Gericht nicht gewinnen sollte, bleibt mir als Minimum das 1. Angebot erhalten oder wird das verworfen? MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo masketmarvel,

hier im Forum können wir Ihre Frage leider nicht konkret beantworten, da uns die individuellen Umstände Ihres Falles nicht bekannt sind. Ich empfehle Ihnen, eine Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufzusuchen und sich ausführlich beraten zu lassen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

Valzuunam 26.02.2020 | 14:40
Nein. Ein Angebot ist eben nur ein Angebot. Mit der Ablehnung ist es quasi aus der Welt. Aber gut möglich dass dem Widerspruch „teilweise abgeholfen“, d.h. dass was Ihnen angeboten wurde bekommen Sie (einseitig) per Bescheid trotzdem. Der Widerspruch wird dann nur „im Übrigen“ zurückgewiesen. Dann müssen -und können- sie nur gegen „das Übrige“ klagen. Den Rest haben Sie fest. Der Vollständigkeit halber: Zwar kann ein Bescheid auch zurückgenommen werden, das ist aber üblich noch ganz einfach. Und hat insbesondere mit dem gerichtlichen Verfahren nichts zu tun.
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