Hallo,
ich bekomme seit ca. 2 Jahren eine rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Bei Rentenbeginn wurde von der DRV eine Hinzuverdienstgrenze festgesetzt, die ich auch fast erreiche.
Mit den Jahren steigt durch Tariferhöhungen aber mein Arbeitsentgelt und ich würde irgendwann diese Grenze überschreiten.
Frage: Wird die damals festgesetzte Hinzuverdienstgrenze auch irgendwann einmal angepasst bzw. angehoben? Wenigstens um die Höhe der Inflation?
Oder gilt diese ein Leben lang?
Vielen Dank im voraus und Gruß,
Dancer