Die Hinzuverdienstgrenzen einer teilweisen Erwerbsminderungsrente werden aus dem Hinzuverdienstfaktor, der jeweils geltenden mtl. Bezugsgröße und den individuellen Entgeltpunkten der letzten 3 Kalenderjahre vor Eintritt der Erwerbsminderung ermittelt.
Der Hinzuverdienstfaktor und die Anzahl der Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Eintritt der Erwerbsminderung bleiben hierbei immer gleich, auch bei einer Verlängerung der Rente.
Die Hinzuverdienstgrenzen ändern sich lediglich, wenn sich die Bezugsgröße verändert. Sie werden damit dem bundesdeutschen Gehaltsniveau angepasst, d. h. steigt das Durchschnittsentgelt aller Versicherten, steigen auch die Hinzuverdienstgrenzen der EM-Rentner. Für das Beitrittsgebiet gibt es eine gesonderte Bezugsgröße.
Ihre aktuellen Hinzuverdienstgrenzen können Sie übrigens jederzeit bei Ihrem Rentenversicherungsträger erfragen.