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Experten-Antwort

Blick nicht durch mit Zuverdienst bei Arbeitsmarktrente!

von boris28.02.2014 | 09:54
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6 Antworten

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Schönen guten Tag. Auch ich blicke einfach nicht durch, wie es sich mit dem Zuverdienst bei einer Arbeitsmarktrente verhält. Die Beiträge hierzu klären mich nicht auf. Bevor ich mit einem Rentenberater spreche, möchte ich mich hier informieren. Also, ich beziehe also auch eine volle EMR aufgrund verschlossenem Arbeitsmarkt. Nun darf ich ja etwas hinzuverdienen lt. Bescheid. -bis 450 Euro, dann behalte ich meine volle EMR (wenn auch Zeit eingehalten wird) -und dann stehen auch bei mir div. Staffelungen! 3/4, 1/2 und 1/4 der vollen EMR als dann teilweise EMR mit höhrem Zuverdienstmöglichkeiten als 450Euro! Was bedeutet das nun genau? Ich meine, dass wenn ich die Grenze des Hinzuverdienstes bei einer 3/4 EMR einhalte, würde ich also die EMR zu 3/4 erhalten und dazu den Zuverdienst bis zur max. Grenze bei "3/4 EMR". Das würde bedeuten, dass ich in der Summe mehr hätte als volle EMR +450 Euro (Minijob). Ist das so? merci

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bitte verfolgen Sie den Beitrag vom 26.02.2014. Hier wird eindeutig darauf hingewiesen, dass Sie unbedingt bei der Ausübung einer Beschäftigung bei Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente in Abhängigkeit vom Arbeitsmarkt, die Zeitgrenze von täglich unter 3 Stunden, wöchentlich unter 15 Stunden einhalten müssen. Sonst gilt der Arbeitsmarkt nicht mehr als verschlossen. Bei einer Beschäftigung im Rahmen der 450 Euro-Grenze, wird vermutet, dass Sie diese Grenzen einhalten. Sollte das Einkommen oberhalb von 450 Euro monatlich liegen, wird im Einzelfall geprüft, ob Sie die Zeitgrenze einhalten.

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5 Antworten

=//=am 28.02.2014 | 10:10
Bei einer Arbeitsmarktrente dürfen Sie - um die VOLLE Rente zu erhalten - wirklich nur bis 450,- EUR dazuverdienen und die tgl. Arbeitszeit MUSS unter 3 Stunden liegen. Eine volle EM-Rente wird als "Arbeitsmarktrente" gezahlt, wenn das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 3 - unter 6 Stunden beträgt. Solange Sie keine Beschäftigung ausüben, GILT der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen. Wenn Sie also mehr als 450,- EUR dazuverdienen UND Ihre Arbeitszeitmehr als tgl. 3 Stunden beträgt, wird nur noch eine TEILWEISE, also halbe EM-Rente gezahlt.
oder soam 28.02.2014 | 10:14
angenommen Sie gehen 2x die Woche je 2 Std. zur Arbeit und haben eine Studenvergütung von 30 EUR - dann kommen Sie über die 450 EUR und widerlegen noch nicht die Verschlossenheit des Arbeitsmarktes, hätten also Anspruch auf eine 3/4-EM-Rente (die Mindestgrenze liegt hier ja bei aktuell 705,08 EUR - individuell evtl. auch höher; steht auf Anlage 19 im Bescheid).
=//=am 28.02.2014 | 14:45
DEN Job möchte ich auch haben, bei dem ich 30 EUR/Std. verdiene! ;-) Rein theoretisch haben Sie ja recht, in der Praxis... zweifle ich daran, dass dies möglich ist.
Unser örtlicher (privater) Rentenberater nimmt für 1 1/2 Std. unvollständige Aufnahme eines Antrags 220 EUR - auch kein schlechter Stundensatz...!
Klar, aber dieser Job ist ja wohl nix für @Boris oder @von oder so. ;-) Diesen Stundensatz haben aber nicht nur Rentenberater.
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