Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt Ihr Leistungsvermögen noch bei drei bis unter sechs Stunden täglich. Innerhalb dieses Leistungsvermögens können Sie dann mit Bewilligung einer solchen Rente weiterarbeiten. Bezüglich des Hinzuverdienstes bei Rentenbezug kann Ihnen eine Rentenauskunft helfen. Dieser richtet sich unter anderen danach, wie viel Sie in den letzten drei Kalenderjahren vor Eintritt der Erwerbsminderung verdient haben. Fordern Sie diese Rentenauskunft an und vereinbaren Sie gegebenenfalls einen persönlichen Termin beim Auskunfts- und Beratungsdienst der Deutschen Rentenversicherung.