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Experten-Antwort

Blind EU-Rente beantragen?

von waltraud14.10.2012 | 18:23
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6 Antworten

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Ich habe einen Kollegen, der noch 4 stunden arbeitet (callcenter). er hat nur eine sehkraft von 20 %- nun kann er den Job aus psychischer und körperlicher Belastung nicht mehr bewerkstelligen. Er möcj hte EU Rente beantragen. Wie stehen die Chancen und worauf muss er achten bei antragsstellung. mit freundlichen grüssen waltraud Richter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es ist im Einzelfall sehr schwierig und zugleich auch problematisch vor Beantragung einer EM-Rente Ratschläge zu geben, wie die Chancen stehen bzw. auf was geachtet werden muss. Dahingehend ist auch keine Aussage in diesem Forum möglich. Wenn man Klarheit haben will, muss man einen Rentenantrag stellen. Dies will ja auch Ihr Kollege. Erst im Rahmen des Rentenverfahrens wird dann durch den zuständigen Rentenversicherungsträger die Entscheidung getroffen, inwieweit Erwerbsminderung (volle oder teilweise Erwerbsminderung) vorliegt. Für diese Entscheidung fließen alle Erkrankungen mit ein. Ob es dann reicht, erfährt man durch den Bescheid des Rentenversicherungsträgers. Auf jedem Fall ist für die Antragstellung die Hilfe eines Sozialverbandes (VdK) empfehlenswert.

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5 Antworten

Tante Kätheam 14.10.2012 | 19:00
Hallo Waltraud! Ihr Kollege sollte sich vielleicht mal an einen Sozialverband (z.b. VdK) wenden, bei denen kann er dann seine persönliche Krankakte vorlegen und die können dann seine Chancen am Besten einschätzen und Ihm eben auch entsprechend helfen! Da Sie viel Erfahrung in diesem Bereich haben! Eine Blindenrente bekommt er ja sicherlich schon! Ich wünsche Ihm viel Glück!
...................................am 15.10.2012 | 02:42
Die Prüfung des verbliebenen Leistungsvermögens kann im Rahmen eines Rentenfeststellungsverfahrens nach entsprechender Rentenantragstellung erfolgen. Das wird Ihnen auch der VdK sagen, wenn er Sie sachkundig und verantwortungsbewusst berät.
Alltagsbegleiteram 15.10.2012 | 02:22
Falls keine anderen Erkrankungen vorliegen, ist diese Einschränkung in der Berufsausübung eher ein Anlass für eine berufliche Reha, als für einen Rentenantrag. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass hier eine Erwerbsminderungsrente bewilligt werden würde. Auch bei wirklicher kompletter Blindheit liegt ja nicht automatisch eine Erwerbsminderung vor. Der hier angesprochene Visus von 0,2 entspricht einem Grad der Behinderung von 50. Falls noch nicht vorhanden, wäre ein Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis sicher ratsam. Es wäre Sache des Arbeitgebers, einen behindertengerechten Arbeitsplatz zu schaffen. Im Fall Ihres Kollegen wäre das gegebenenfalls spezielle Computersoftware. Die notwendigen Aufwendungen können bezuschusst werden. Ihr Kollege sollte sich an das Integrationsamt wenden. @ Frau Käthe: Eine Blindenrente gibt es in Deutschland nicht. Blindengeld kann nur erhalten, wer das Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis hat. Das Merkzeichen Bl für Blindheit wird jedoch erst bei maximaler Restsehkraft von 0,02 zugesprochen. In einigen Bundesländern gibt es Sehbehindertengeld, die dazu erforderliche sogenannte hochgradige Sehbehinderung liegt aber erst ab einer maximalen Sehschärfe von 0,05 vor. Davon ist Waltrauts Kollege (erfreulicherweise) noch weit entfernt.
Klaus-Peteram 15.10.2012 | 11:47
Natürlich kann niemand vorher sagen ob eine Erkrankung letztlich auch zu einer EM-Rente führt. Das ist immer nur vom Einzelfall abhängig. Was die reine Sehbehinderung betrifft bin ich auch eher skeptisch, das diese alleine zu einer Berentung führt. Es gibt ja viele komplett Erblindete die sogar Vollzeit arbeiten können. In Verbindung mit einer durch die Sehbehinderung oder anderer Umstände verursachten schwerwiegenden psychischen Erkrankung könnte dies jedoch sehr wohl der Fall sein. Insofern würde ich im Rentenverfahren das Hauptaugenmerk auf die psychische Erkrankung(en) richten und diese in den Vordergrund stellen und nicht zu sehr oder gar ausschließlich auf die Sehbehinderung abstellen. Dies mal als Tipp dazu meinerseits. Hilfe direkt ab Antragstellung von einem Sozialverband oder einem Fachwanwalt wäre in diesem Fall auf jden Fall anzuraten.
Ludwigam 25.10.2012 | 15:16
Wenn der Antrag Erfolg haben soll, würde ich auf keinen Fall zum VDK gehen!
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