Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Blockmodell und EM / BU

von SAMERO11.08.2009 | 14:49
946 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich 10/1949 beabsichtige die zum Ende des Jahres auslaufende Vorruhestandsregelung zu nutzen. (3 Jahre als Blockmodell wodurch ich mit ca. 61,5 Jahren in VRS ginge) -Rentenkonto bisher fast 45 Jahre ohne Unterbrechung. Da durch einen Betriebsunfall eine EM / BU möglich werden könnte folgende Frage: Welche Nachteile könnten mir durch eine EM / BU endstehen, wenn ich vorher das Blockmodell begonnen habe - a.) bei unter bzw. über 50 % Behinderung. b.) welchen Einfluss hätte dies wenn die tägliche "zumutbare" Arbeitszeit reduziert würde. c.) wieweit könnte sich dies auf den späteren Rentenbetrag negativ auswirken. Viele Fragen ......... Vorab schon mal Danke.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Im Rahmen eines Blockmodells bei Altersteilzeit wird während der Arbeitsphase ein Wertguthaben angespart, das während der Freistellungsphase wieder entspart wird.

Wenn dieses Wertguthaben nicht entsprechend der Altersteilzeitvereinbarung verwendet wird, insbesondere nicht laufend für eine Zeit der Freistellung gezahlt wird oder wegen vorzeitiger Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses in der Freistellungsphase nicht mehr gezahlt werden kann, dann tritt ein sogenannter "Störfall" ein. Dies bedeutet, dass aus dem nicht ordnungsgemäß verwendeten Wertguthaben sofort Beiträge zu zahlen sind und außerdem für den gesamten Zeitraum keine Altersteilzeit im Sinne der Rentenversicherung mehr vorliegt.

Fälle, in denen das Wertguthaben nicht ordnungsgemäß verwendet wird, können insbesondere die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch Kündigung oder wegen Zubilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung sein.

Auswirkungen auf die Rentenhöhe könnten sich dadurch ergeben, dass aufgrund der fehlenden Beitragszahlung nach Eintritt des Störfalles nur eine geringere Rentensteigerung zu verzeichnen ist.

Nachdem das Ganze rechtlich sehr kompliziert ist und immer auch die Umstände des Einzelfalls zu beachten sind, empfehlen wir Ihnen, sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung beraten zu lassen.

1 Antworten

Schadeam 11.08.2009 | 19:56
Es sprengt meines Erachtens die Grenzen dieses Forums Ihre komplexe Frage in allen Facetten zu beatworten. Ich meine Sie sollten sich die Zeit nehmen zur persönlichen Beratung in einer Außenstelle der DRV. Wenn momentan Ihr Gesundheitszustand so fraglich ist, dass eine baldige Berentung im Raum steht, sollten man sich vielleicht nicht im vertraglich zu 3 Jahren ATZ verpflichten?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026