Hallo in die Runde,
hier mein Sachverhalt:
Ein ehemaliger Mitarbeiter, der zum 01.12.2017 in Altersrente gegangen ist (Regelaltersgrenze ist derzeit noch nicht erreicht), soll ein Jahr nach seinem Austritt, also im Dezember 2018, eine Bonuszahlung erhalten, die sich auf die Zeit seiner Beschäftigung bis 30.11.2017 bezieht.
Die Bonuszahlung wird immer erst nach dem abgelaufenen Geschäftsjahr festgelegt und gewährt. Diese Zahlung erhalten alle Mitarbeiter der Firma im Dezember 2018.
Nachdem der ehemalige Mitarbeiter während seinem Rentenbezug gelegentlich gearbeitet hat, ist seine Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300 € bereits ausgeschöpft.
Meines Erachtens ist die Bonuszahlung nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Das leite ich zumindest aus den Erläuterungen zu 3.1.6 (Einmalzahlungen) des nachfolgenden Links ab:
http://rvliteratur.drv-bund.de/pdf/archiv_rh/gra_0060096a01.pdf
Zitat:
"Beachte:
Fließen Versicherten nach Rentenbeginn Einmalzahlungen aus einem Arbeitsverhältnis zu, das aufgrund arbeits- oder tarifrechtlicher Regelungen oder aus sonstigen Gründen bereits ab Rentenbeginn ruht, sind diese Einmalzahlungen nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen (AGHZVG 1/2013, TOP 2)."
Bei diesen Erläuterungen geht es jedoch um Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Kann ich davon ausgehen, dass diese Regelung auch für die normale Altersrente (bei beendetem Arbeitsverhältnis und nicht ruhend) gilt und somit die Bonuszahlung beim Hinzuverdienst nicht zu berücksichtigen ist?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Freundliche Grüße