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Experten-Antwort

Bonuszahlung nach Austritt und Anrechnung Hinzuverdienst

von Perso19.12.2018 | 11:24
702 Ansichten
3 Antworten

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Hallo in die Runde, hier mein Sachverhalt: Ein ehemaliger Mitarbeiter, der zum 01.12.2017 in Altersrente gegangen ist (Regelaltersgrenze ist derzeit noch nicht erreicht), soll ein Jahr nach seinem Austritt, also im Dezember 2018, eine Bonuszahlung erhalten, die sich auf die Zeit seiner Beschäftigung bis 30.11.2017 bezieht. Die Bonuszahlung wird immer erst nach dem abgelaufenen Geschäftsjahr festgelegt und gewährt. Diese Zahlung erhalten alle Mitarbeiter der Firma im Dezember 2018. Nachdem der ehemalige Mitarbeiter während seinem Rentenbezug gelegentlich gearbeitet hat, ist seine Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300 € bereits ausgeschöpft. Meines Erachtens ist die Bonuszahlung nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Das leite ich zumindest aus den Erläuterungen zu 3.1.6 (Einmalzahlungen) des nachfolgenden Links ab: http://rvliteratur.drv-bund.de/pdf/archiv_rh/gra_0060096a01.pdf Zitat: "Beachte: Fließen Versicherten nach Rentenbeginn Einmalzahlungen aus einem Arbeitsverhältnis zu, das aufgrund arbeits- oder tarifrechtlicher Regelungen oder aus sonstigen Gründen bereits ab Rentenbeginn ruht, sind diese Einmalzahlungen nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen (AGHZVG 1/2013, TOP 2)." Bei diesen Erläuterungen geht es jedoch um Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Kann ich davon ausgehen, dass diese Regelung auch für die normale Altersrente (bei beendetem Arbeitsverhältnis und nicht ruhend) gilt und somit die Bonuszahlung beim Hinzuverdienst nicht zu berücksichtigen ist? Im Voraus vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Freundliche Grüße

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Perso,

auch bei Altersrentenbezug gilt:

Einmalzahlungen (wie zum Beispiel die Bonuszahlung) sind als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, wenn sie

– Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV sind und

– aus einem Arbeitsverhältnis stammen, das nach Rentenbeginn (noch) bestanden hat.

Einmalzahlungen aus einem nach Rentenbeginn (noch) bestehenden Arbeitsverhältnis sind auch dann als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, wenn sie aus Zeiten vor Rentenbeginn resultieren.

Hat das Arbeitsverhältnis allerdings bereits vor Rentenbeginn geendet, sind aus diesem Arbeitsverhältnis gezahlte Beträge nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.

Sofern in dem von Ihnen angefragten Einzelfall das "ursprüngliche" Beschäftigungsverhältnis, aus dem diese Bonuszahlung stammt, zum Rentenbeginn aufgelöst / beendet wurde, wäre die Bonuszahlung nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.

Da der Versicherte allerdings auch nach Rentenbeginn weiter beim selben Arbeitgeber beschäftigt ist, könnte man auch zu dem Ergebnis kommen, das Beschäftigungsverhältnis wurde vor Rentenbeginn nicht aufgelöst, mit der Folge, dass sämtliche daraus resultierenden Einmalzahlungen als Hinzuverdienst zu berücksichtigen wären.

Ich kann daher nur empfehlen, dass sich Ihr Mitarbeiter an den zuständigen Rentenversicherungsträger wendet und den Sachverhalt genau abklärt.

Dabei sollte er auf jeden Fall entsprechende Nachweise vorlegen. Zum Beispiel

• Auflösungsvertrag oder Kündigung aus dem/der ersichtlich ist, dass das Arbeitsverhältnis, aus dem die Bonuszahlung resultiert, zum Rentenbeginn beendet wurde.

• Änderungskündigung, sofern vorhanden

• Neuer Arbeitsvertrag betreffend das neue (evtl. "reduzierte") Arbeitsverhältnis nach Rentenbeginn.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Richtig.

In dem von Ihnen geschilderten Fall, resultiert die Bonuszahlung aus dem vor Rentenbeginn beendeten Arbeitsverhältnis, damit ist sie kein Hinzuverdienst.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

Persoam 19.12.2018 | 14:19
Hallo Experte, vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Ich werde unserem Mitarbeiter Ihre Empfehlung weitergeben. In meinen Ausführungen war ich leider etwas ungenau. Ich möchte zur Klarstellung noch erwähnen, dass der ehemalige Mitarbeiter nach seinem Renteneintritt nicht "weiter" bzw. "noch" bei uns beschäftigt war, das Arbeitsverhältnis wurde von ihm wegen Renteneintritt zum 30.11.2017 gekündigt. Erst 5 Monate nach seinem Austritt wurde er aushilfsweise für eine kurzfristige Zeit erneut und unvorhersehbar eingestellt, mit einem komplett neuen Arbeitsvertrag. Unter diesen Umständen müsste man doch zum Ergebnis kommen, dass die Bonuszahlung nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen ist? Freundliche Grüße Perso
Deutsche Rentenversicherung
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