Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

bosnier rentenversicherung

von Ste19.04.2007 | 00:15
2570 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
hallo an alle, hab mal eine frage! was ist wenn ein bosnischer staatsbürger hier in berlin lebt seit 1994 und arbeitslosengeld 2 bezieht und nun kommt ein antrag auf rente von der deutschen rentenversicherung zugeschickt.aber er bereits invalidengeld aus bosnien auf ein bosnisches konto bekommt,was er in deutschland nicht gemeldet hat.weil er es nicht für notwendig hielt.war das falsch?er arbeitet 7jahre und 6 monate in bosnien damals jugoslawien.wenn er das alles ausfüllt und abschickt was wird passieren?kann es zu nachteilen kommen?z.b rückzahlunge ect.?was ist wenn er gar nicht angibt das er in bosnien gearbeitet hat?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den inhaltlichen Ausführungen von "!!!" ist nichts hinzuzufügen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

zu dem Beitrag von "uns", ist noch eine Ergänzung erforderlich:

Zur Klarstellung:

Richtig ist, dass die bosnischen Versicherungszeiten aufgrund des im Verhältnis zu Bosnien-Herzegowina noch geltenden deutsch-jugoslawischen Sozialversicherungsabkommens bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente berücksichtigt werden.

Bei der Berechnung der Rentenhöhe (u.a. bei der Gesamtleistungsbewertung) fließen diese Zeiten jedoch nicht ein, da das Sozialversicherungsabkommen dies nicht vorsieht.

Dasselbe gilt für mazedonische Versicherungszeiten aufgrund des deutsch-mazedonischen Sozialversicherungsabkommens und für kroatische Versicherungszeiten aufgrund des deutsch-kroatischen Sozialversicherungsabkommens.

Eine Berechnung der Rentenhöhe mit ausländischen Versicherungszeiten (sogenannte zwischenstaatliche Rentenberechnung) wird lediglich dann vorgenommen, wenn Versicherungszeiten in einem Anwenderstaat der EWG-Verordnungen zurückgelegt wurden (z.B. in Slowenien).

Weitere Informationen zur Berücksichtigung ausländischer Versicherungszeiten finden Sie im Internet-Angebot der Deutschen Rentenversicherung unter folgendem Link:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15844/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Ausland__Rente__node.html__nnn=true

3 Antworten

!!!am 19.04.2007 | 08:30
1) Bezieht er eine bosnische Rente und hat er diese nicht gemeldet, so muss er das ALG II wahrscheinlich zurückzahlen, wenn das auffliegt. 2) Die Bosnische Rente sollte er dem RV-Träger melden bzw. auch die bosnischen Beitragszeiten, da diese bei der Gesamtleistungsbewertung für die deutsche Rente mitberücksichtigt werden. Es gibt zwar keine Rente aus Bosnischen Beiträgen aber die Anzahl der Versicherungsjahre zählt mit beim Rentenanspruch. Es droht eine Rückzahlung beim ALG II !!! Diese kann er auch nicht umgehen, wenn das auffliegt. Deshalb zur Schadensbegrenzung jetzt schon melden!
unsam 19.04.2007 | 12:43
zu 1) " Die Bosnische Rente sollte er dem RV-Träger melden bzw. auch die bosnischen Beitragszeiten, da diese bei der Gesamtleistungsbewertung für die deutsche Rente mitberücksichtigt werden" Diese Aussage ist grundsätzlich falsch, da bos-nische Zeiten im Gegensatz zu kroatischen und mazedonischen Zeiten nicht mit in die Gesamtleist- ungsbewertung einfließen. Nur mal so am Rande.
Steam 19.04.2007 | 10:09
erstmal danke!ja er bekommt aus bosnien invalidenrente!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026