Hallo,
ich möchte gerne eine eindeutige, klare, einfache Aussage zur Nahtlosigkeitsregelung.
Bitte keine Verweise auf andere Seiten etc. (das Glossar der DRV gibt hier keine befriedigenden Antworten) oder das man nicht zuständig sei.
Und wenn doch, bitte gerne eine, die alles einfach für einen Laien klärt.... Ohhh.
Es geht um die Gewährleistung von minimalen Einkommen bis die Rentenversicherung zu einer Entscheidung kommt! (Sorry, ich bin sehr sauer und bitte um Verständnis, da ichmich schon dumm und dämlich gesucht habe - vielleicht bin ich es auch, um Fragen vorzubeugen!).
Daher gehört diese Regelung für mich selbstverständlich hierher!
1. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein (gilt die NL auch bei Antrag auf die volle EU-Rente?)?
2. Wie lange wird ALG im Rahmen der NL gezahlt?
(Solange der Anspruch auf ALG bestehen würde?...)
3. Welche Fallstricke können bei Beantragung entstehen / Welche Rolle spielt der Gutachter des Arbeitsamtes??
Man kann bei Krankheit nicht noch überlegen, wie es dem Arbeitsamt gerade recht wäre (wie oft gelesen), damit man nicht abgestuft wird.
Ich bitte ganz dringend und freundlich um Hilfe.