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Brechnung Witwenrente bei geringer eigener Rente

von Petrus31.08.2012 | 18:33
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Damen und Herren, wie berechnet sich die Witwenrente aus folgender Konstellation: Er, Rentner, verstirbt - und hatte bisher eine Rente in Höhe von 1.915€ brutto plus 800€ brutto Betriebsrente Sie, Rentnerin, jetzt Witwe hat eine Rente in Höhe von 210€ brutto. Beide Renten zusammen 2.560€ netto. Ehe bestand seit ca. 1969., kein Rentensplitting. Beide seit ca. 7 Jahren Rentner. Wie hoch ist die künftige Gesamt-Rente (netto) der Witwe ? Der Rentenrechner gibt mir 1.615€ an. Wäre das brutto oder netto ? Nebenfrage : Falls sie zuerst verstirbt, behält er (als Witwer) seine eigene Rente in bisheriger Höhe, abgesehen davon, dass er evtl. steuerpflichtig wird. Richtig ? Jedoch von ihrer Rente erhält er nichts ?! Vielen Dank für Ihre Hilfe ! Peter

2 Antworten

KSCam 31.08.2012 | 19:02
An der eigenen Rente der Witwe ändert sich nichts. Da altes Recht gilt bekommt sie 60% Witwenrente; ob Sie das aus dem brutto rechnen und dann die KV/Pflege abziehen oder aus dem netto ist "wurst". Kürzungen gibt es nicht weil der Freibetrag nicht erreicht wird. Was sie aus der Betriebsrente erhält muss dort erfragt werden. Im umgekehrten Fall erhält er die Rente seiner Frau 3 Monate weitergezahlt, ab dem 4. Monat erhält er nur noch seine eigene Rente und die Betriebsrente, eine Witwerrente gibt es dann nicht mehr, weil der Freibetrag deutlich überschritten wird.
-am 03.09.2012 | 08:51
Sehr geehrter Herr Peter, ich möchte Ihre Fragen bezüglich der Höhe der Witwen- und Witwerrente in zwei Teilen beantworten. Im ersten Teil beziehe ich mich auf die gesetzliche Rentenversicherung. Die Witwen- oder Witwerrente wird in den ersten drei Monaten in der gleichen Höhe weitergezahlt, wie sie der Verstorbene im Todesmonat erhalten hat. Ab dem vierten Monat werden, vorbehaltlich einer Einkommensanrechnung, 60 Prozent der Bruttorente des Verstorbenen errechnet. (§ 255 SGB VI) Dies ist dann die Bruttowitwer- oder Witwenrente. Von diesem Betrag, wird dann in der Regel die Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Bitte beachten Sie, dass von dem Zahlbetrag ggf. im Folgejahr noch Steuern zu zahlen sind. Die Witwe bekäme also in den ersten drei Monaten die Rente ihres Mannes und danach 60 Prozent. Eine Einkommensanrechnung findet nicht statt. Der Witwer würde nur in den ersten drei Monaten die Rente seiner Frau erhalten. Danach erfolgt durch die Einkommensanrechnung keine weitere Zahlung. Im zweiten Teil beziehe ich mich auf die Betriebsrente. Ob und in welcher Höhe der Witwe noch eine weitere Zahlung zusteht, kann man nur von dem Träger der Betriebsrente selbst erfahren. In dem Bereich der betrieblichen Altersvorsorge gibt es keine einheitlichen Regelungen. Genauere Auskünfte über die Rentenhöhe kann ich Ihnen in dem Forum nicht geben. Da empfehle ich, dass Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Mit freundlichen Grüßen
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