Die nachgezahlten Beiträge zählen wie Pflichtbeiträge zur Erfüllung von Wartezeiten für Renten mit. Sie können damit also tatsächlich eine Lücke im Versicherungsverlauf schließen.
Die Nachzahlung freiwilliger Beiträge wirkt sich auch auf die Höhe Ihrer späteren Rente aus. Mit dem freiwilligen Mindestbeitrag gezahlt für ein Jahr (79,60 EUR mtl. mal 12) erwerben Sie derzeit 4,23 EUR monatliche Rentenanwartschaft.
Bevor Sie sich zu einer Nachzahlung freiwilliger Beiträge entschließen, empfehlen wir Ihnen eine Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV. Dort wird man Sie konkret zur Rentabilität der Nachzahlung in Ihrem Fall beraten.