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Experten-Antwort

Briefkopf der bearbeitenden Stelle bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde

von 00722.01.2021 | 09:56
719 Ansichten
9 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, welche Abteilung/Referat ist für die Bearbeitung einer Dienstaufsichtsbeschwerde bei der DRV-Bund zuständig? Wie bzw. welche/s Abteilung/Referat sieht der Briefkopf aus bzw. was steht unter Abteilung/Referat für eine Bezeichnung? Hat die/das betreffende Abteilung/Referat im Briefkopf eine eigene Telefon- /Fax- Durchwahl? MfG

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo 007,

wenn Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Deutsche Rentenversicherung Bund richten wollen, benötigen Sie grundsätzlich keine konkrete Angabe einer Abteilung oder eines Referats. Hier genügt es vollkommen, dass die Beschwerde an die allgemeine Adresse der Deutschen Rentenversicherung Bund gerichtet ist und im Betreff als Dienstaufsichtsbeschwerde gekennzeichnet ist. Bereits so ist zutreffende Bearbeitung Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde auf jeden Fall sichergestellt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo 007,

der Ablauf einer Beschwerdebearbeitung variiert im Detail von Rentenversicherungsträger zu Rentenversicherungsträger und wird letztlich auch vom Beschwerdeinhalt beeinflusst. Es wird aber in jedem Fall und bei jedem Träger sichergestellt, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde im Rahmen eines sog. Beschwerdemanagements von den jeweiligen Dienstvorgesetzen oder einem hierfür gesondert zuständigen Bereich bearbeitet/beantwortet wird (ungeachtet dessen erhält ein ggf. von einer Beschwerde betroffener Mitarbeiter im Rahmen des Beschwerdemanagements selbstverständlich auch Gelegenheit, sich zu den gegen ihn gerichteten Vorwürfen zu äußern).

Insoweit genügt es - wie in meiner ersten Antwort bereits dargestellt - die Dienstaufsichtsbeschwerde allgemein an den zuständigen Rentenversicherungsträger zu richten. Bereits aufgrund der Bezeichnung als Dienstaufsichtsbescherde wird diese dann nicht dem ursprünglichen Sachbearbeiter, sondern dem Beschwerdemanagement zugeordnet.

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7 Antworten

Supervisor for Dienstbetriebam 22.01.2021 | 10:20
Ein Blick in die Satzung der DRV Bund erleichtert die Auskunftsfindung. § 42 Abs. 3 der Satzung regelt, dass das Direktorium (klingt irgendwie nach DDR) unter anderem den Dienstbetrieb der DRV Bund leitet und beaufsichtigt. Entsprechend müsste der Briefkopf auch DRV Bund - Direktorium oder so ähnlich heißen. Da ich aber nicht bei der DRV Bund versichert bin, auch noch nicht die Dienstaufsicht dort einschalten musste und die Satzung den Briefkopf nicht regelt, kann ich das nicht sagen. Man könnte aber durchaus eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen und die DRV Bund bitten, die Verwaltungsvorschrift oder ähnliches für die Bearbeitung von Dienstaufsichtsbeschwerden zu bitten.
Supervisor for Dienstbetriebam 22.01.2021 | 10:53
@Santander: Das BAS ist nur für die Rechts-, nicht für die Dienstaufsicht der DRV Bund zuständig. Siehe hierzu § 87 SGB IV.
Hans Geizam 22.01.2021 | 11:23
klingt irgendwie nach DDR Nee.
007am 22.01.2021 | 12:26
Die Fagestellung, an welche Anschrift eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine/n Mitarbeiter/inn gesendet werden kann, wurde hier nicht gestellt! Die Fragestellungen sind: welche Abteilung/Referat ist für die Bearbeitung einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine/n Mitarbeiter/inn bei der DRV-Bund zuständig (gleich wie die angezeigte Stelle oder andere Abteilung)? Wie sieht der Briefkopf aus (gleich wie die angezeigte Stelle oder anders)? Welche/s Abteilung/Referat steht im Briefkopf (gleich wie die angezeigte Stelle oder andere Abteilung)? Hat die/das betreffende Abteilung/Referat im Briefkopf eine eigene Telefon- /Fax- Durchwahl (gleich wie die angezeigte Stelle oder andere Durchwahl)? Die Fragestellungen ergeben sich daraus, dass für den Beschwerdeführer nachvollziehbar ist, dass die Beschwerde durch die zuständige Stelle bearbeitet wird und nicht durch den angezeigten Sachbearbeiter/in MfG
Klar docham 22.01.2021 | 12:45
Zitat von 007 anzeigenausblenden
Hallo 007, wenn Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Deutsche Rentenversicherung Bund richten wollen, benötigen Sie grundsätzlich keine konkrete Angabe einer Abteilung oder eines Referats. Hier genügt es vollkommen, dass die Beschwerde an die allgemeine Adresse der Deutschen Rentenversicherung Bund gerichtet ist und im Betreff als Dienstaufsichtsbeschwerde gekennzeichnet ist. Bereits so ist zutreffende Bearbeitung Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde auf jeden Fall sichergestellt.
Die Fagestellung, an welche Anschrift eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine/n Mitarbeiter/inn gesendet werden kann, wurde hier nicht gestellt! Die Fragestellungen sind: welche Abteilung/Referat ist für die Bearbeitung einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine/n Mitarbeiter/inn bei der DRV-Bund zuständig (gleich wie die angezeigte Stelle oder andere Abteilung)? Wie sieht der Briefkopf aus (gleich wie die angezeigte Stelle oder anders)? Welche/s Abteilung/Referat steht im Briefkopf (gleich wie die angezeigte Stelle oder andere Abteilung)? Hat die/das betreffende Abteilung/Referat im Briefkopf eine eigene Telefon- /Fax- Durchwahl (gleich wie die angezeigte Stelle oder andere Durchwahl)? Die Fragestellungen ergeben sich daraus, dass für den Beschwerdeführer nachvollziehbar ist, dass die Beschwerde durch die zuständige Stelle bearbeitet wird und nicht durch den angezeigten Sachbearbeiter/in MfG
Na klar wird die Beschwerde durch den angezeigten Sachbearbeiter bearbeitet. Was für ein Unsinn. Sie sollten Ihr Weltbild dringenst überdenken.
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