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Brillenträger

von Angler02.01.2009 | 15:01
1358 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Brillen werden von den Krankenkassen schon lange nicht mehr gezahlt. ist jemandem unter den Teilnehmern hier im Forum bekannt,ob es Ausnahmen gibt...grad der Sehschwäche vielleicht.

3 Antworten

Chrisam 02.01.2009 | 20:00
Ist hier aber das falsche Forum. Um trotzdem eine kurze Antwort zu geben: - Kinder bis 18. Lebensjahr - schwer sehbeeinträchtigte Menschen - therapeutische Sehhilfen, z.B. bei Augenverletzungen - Menschen mit erheblichen Gesichtsfeldausfällen
Peterleam 03.01.2009 | 00:30
Nur im Falle, dass Ihnen jemand die Brille unabsichtlich zerstört (z.B. drauftreten sollte, weil sie ihnen auf der Rolltreppe runterrutschte), Ihnen fällt die Brille aus der Sakkotasche, sie merken es zu spät, ein anderer fährt mit dem Auto drüber! bekommen sie neue Gläser und Gestell, falls dies auch zerstört ist. Natürlich sollte dies niemand aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis sein. Die gesamte Brille ist im Schadensfall aufzubewahren, damit vom Sachverständigen nachvollzogen werden kann, ob die Darstellung auch stimmt, Ihrer Phantasie sind (keine) Grenzen gesetzt. Das wäre dann ein Haftpflichtschadensfall. Peterle
dieteram 03.01.2009 | 08:06
Das ist schlicht und einfach die Aufforderung zum Versicherungsbetrug.
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