Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Also auf Seite 16 der Sonderinformation Das Rentenpaket: Fragen und Antworten steht Folgendes: "Außerdem fallen die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung künftig für die Bewertung der Zurechnungszeit heraus, wenn das für den Versicherten günstiger ist." Richtig wäre doch wohl ....künftig für die Bewertung der beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten, also auch der Zurechnungszeit heraus..... meint jedenfalls JonnyGrundsätzlich ist die Broschüre lesenswert. Allerdings ist die Aussage, dass die 2. Vergleichsbewertung nur den Wert für die Zurechnungszeit erhöht, nicht zutreffend. Ein höherer Wert aus dieser 2. Vergleichsbewertung wirkt sich auf alle beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten aus. So jedenfalls der eindeutige Gesetzestext Meint jedenfalls JonnyHallo @Jonny, Der Text ist doch korrekt. Es steht doch nirgends das die Vergleichsbewertung nur für die Zurechnszeit gilt. Katja
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