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Broschüre - Das Rentenpaket: Fragen und Antworten

von MG27.06.2014 | 10:40
982 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Informative Broschüre der Deutschen Rentenversicherung mit Fragen und Antworten zum neuen Rentenpaket. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… publicationFile/67220/rentenpaket_fragen_und_antworten.pdf

4 Antworten

Jonnyam 28.06.2014 | 12:00
Grundsätzlich ist die Broschüre lesenswert. Allerdings ist die Aussage, dass die 2. Vergleichsbewertung nur den Wert für die Zurechnungszeit erhöht, nicht zutreffend. Ein höherer Wert aus dieser 2. Vergleichsbewertung wirkt sich auf alle beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten aus. So jedenfalls der eindeutige Gesetzestext Meint jedenfalls Jonny
Jonnyam 29.06.2014 | 11:29
Zitat von Katja anzeigenausblenden
Grundsätzlich ist die Broschüre lesenswert. Allerdings ist die Aussage, dass die 2. Vergleichsbewertung nur den Wert für die Zurechnungszeit erhöht, nicht zutreffend. Ein höherer Wert aus dieser 2. Vergleichsbewertung wirkt sich auf alle beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten aus. So jedenfalls der eindeutige Gesetzestext Meint jedenfalls Jonny
Hallo @Jonny, Der Text ist doch korrekt. Es steht doch nirgends das die Vergleichsbewertung nur für die Zurechnszeit gilt. Katja
Also auf Seite 16 der Sonderinformation Das Rentenpaket: Fragen und Antworten steht Folgendes: "Außerdem fallen die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung künftig für die Bewertung der Zurechnungszeit heraus, wenn das für den Versicherten günstiger ist." Richtig wäre doch wohl ....künftig für die Bewertung der beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten, also auch der Zurechnungszeit heraus..... meint jedenfalls Jonny
Katjaam 29.06.2014 | 12:39
Hallo @Jonny, man kann auch päpstlicher wie der Papst sein. Die Broschüre richtet sich doch an Versicherte, nicht an Fachleute. Die Formulierung steht doch im Zusammenhang mit der Verlängerung der Zurechnungszeit (Absatz zuvor). und hier passt doch sehr wohl nur ein Bezug auf die Zurechnungszeit. Das die Bewertung der anderen Zeiten auch betroffen ist steht außer Frage. Nur sollte man die Versicherten nicht irritieren in dem man Begriffe ins Spiel bringt die den meisten Versicherten nicht bekannt sind und dann wieder extra erläutert werden müßten. Katja
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