Brutto bei ATZ

von
Volkmar

Bin schon 2 J. in ATZ Blockmodell, komme bald in die Freistellung. Meine Frage, auf meiner Sozialvers. Bescheinigung für 2011 hab ich 34000 Euro. Bleibt mir dieser Betrag? oder wird später davon noch 10% abgezogen wegen ATZ? 34000 ergeben ca. 1 EGP? Danke

von
-/-

Zur Beantwortung Ihrer Frage müssen Sie sich an Ihren Arbeitgeber wenden oder einen Blick in Ihren ATZ-Vertrag werfen.

von
Volkmar

Ich denke mir von dem Betrag in der Renteninfo. wird nichts mehr abgezogen.

von
W*lfgang

Zitiert von: Volkmar

Ich denke mir von dem Betrag in der Renteninfo. wird nichts mehr abgezogen.

Hallo Volkmar,

bereits mit Beginn der ATZ werden der Rentenversicherung um 10 % geminderte Entgelte gemeldet - das gilt für die Blockzeit, wie auch die Zeit dann Zuhause. Insofern ist die Jahresmeldung 2011 das bereits um 10 % reduzierte Entgelt und wird so bis zum Beginn der Rente laufen.

Wo Sie "den Betrag in der Renteninformation" erwähnen - der hat nicht wirklich etwas mit Ihrer tatsächlichen Rente zu tun. Der mittlere Betrag gilt als Anhaltspunkt der bis zum Tag xx.xx.xxxx erfassten Zeiten als _ungekürzte_ Rente. Das sieht dann individuell verschieden aus:
- wann in Rente = Abschläge oder ohne
- Rentenart = schwerbehindert?
- Vertrauensschutz = günstigere Bedingungen
- Abzug von KV/PV-Beiträgen, oder KV-Zuschuss

Wenn Sie die zu erwartende/ausgezahlte Rente relativ genau wissen wollen, gehen Sie in die nächste Beratungsstelle, die machen Ihnen eine punktgenau Hochrechnung.

...und ja, 34000 EUR Jahresentgelt ergibt ein guten Entgeltpunkt - rd. 1,1 EP (vorläufiger Teiler für 2011: 30268).

Gruß
w.

PS: Man kann es nicht oft genug erwähnen, bei Fragen zur Rente sollte man/frau die kostenlosen Beratungsstellen der DRV wie auch der Landkreis/Städte/Gemeinden _rechtzeitig_ nutzen !

von
Volkmar

Danke Ihnen Wolfgang

von
W*lfgang

Zitiert von: Volkmar

Danke Ihnen Wolfgang

Gern geschehen ...sind natürlich 30628 EUR zum Teilen - eine Klammer am Ende nach der Acht macht immer son komischen Grinsekopp ...HTML und Forensoftware eben, ich hoffe, Sie haben es trotzdem teilen können.

Gruß
w.

Experten-Antwort

Wie Sie bereits den vorherigen Antworten entnehmen konnten, wird von dem bescheinigten Betrag nichts abgezogen. Er wird in voller Höhe bei der Rentenberechnung berücksichtigt.

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