Bei der in der Renteninformation ausgewiesenen Erwerbsminderungsrente handelt es sich um einen Bruttobetrag. Das heißt, davon werden für gesetzlich Krankenversicherte noch 10,25% bzw. 10,5% (für Kinderlose) für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.
Die steuerrechtliche Behandlung der Renteneinkünfte richtet sich nach dem Kalenderjahr des Rentenbeginns. Bei einem Rentenbeginn z.B. im Jahr 2014 werden 68% der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Der verbleibende Betrag ist der steuerfreie Teil der Rente (2014: 32%) und wird ab dem Folgejahr des Rentenbeginns für die gesamte Laufzeit der Rente festgeschrieben.
Zu beachten ist, dass der zu Beginn der Rente festgelegte individuelle "Rentenfreibetrag" (in Euro) dazu führt, dass die jährlichen Rentenerhöhungen in voller Höhe versteuert werden. Künftige Rentenanpassungen erhöhen somit das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen.
Ihre tatsächliche Steuerbelastung ist jedoch von vielen Faktoren abhängig (z.B. Familienstand, Höhe der Krankenversicherungsbeiträge, außergewöhnliche Belastungen, Freibeträge, weitere Zusatzeinkommen wie Betriebsrente, Miete,...). Für die Ermittlung Ihres steuerpflichtigen Einkommens werden alle Einkünfte zusammengerechnet. Bei verheirateten Paaren und gemeinsamer steuerlicher Veranlagung zählen auch die Einkünfte des Partners mit. Wenn Sie dann den steuertariflichen Grundfreibetrag von derzeit (2014) 8.354 EUR bzw. 16.708 EUR (bei Ehepaaren) überschreiten, müssen Sie Steuern zahlen.
Für konkrete steuerrechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt, Ihren Steuerberater oder an einen Lohnsteuerhilfeverein.
Weitere Informationen zum Steuerrecht finden Sie in unserer Broschüre "Informationen zum Steuerrecht" oder auf der Seite des Bundesfinanzministeriums:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/
5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/
01_national/versicherte_und_rentner_info_zum_steuerrecht.html
http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/
Steuern/Steuerschaetzungen_und_Steuereinnahmen/
steuerschaetzungen_einnahmen.html