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Experten-Antwort

Brutto Netto?

von Tanja07.05.2014 | 18:02
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4 Antworten

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Ich habe einen Antrag auf EWR gestellt. In meiner Renteninformation steht eine zu erwartende Rentenhöhe bei EWR in Höhe von 603 Euro. Jetzt meine Frage, wieviel dies Netto sind, wenn man Steuerklasse fünf hat. Welche Abzüge sind sonst noch fällig? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei der in der Renteninformation ausgewiesenen Erwerbsminderungsrente handelt es sich um einen Bruttobetrag. Das heißt, davon werden für gesetzlich Krankenversicherte noch 10,25% bzw. 10,5% (für Kinderlose) für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.

Die steuerrechtliche Behandlung der Renteneinkünfte richtet sich nach dem Kalenderjahr des Rentenbeginns. Bei einem Rentenbeginn z.B. im Jahr 2014 werden 68% der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Der verbleibende Betrag ist der steuerfreie Teil der Rente (2014: 32%) und wird ab dem Folgejahr des Rentenbeginns für die gesamte Laufzeit der Rente festgeschrieben.

Zu beachten ist, dass der zu Beginn der Rente festgelegte individuelle "Rentenfreibetrag" (in Euro) dazu führt, dass die jährlichen Rentenerhöhungen in voller Höhe versteuert werden. Künftige Rentenanpassungen erhöhen somit das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen.

Ihre tatsächliche Steuerbelastung ist jedoch von vielen Faktoren abhängig (z.B. Familienstand, Höhe der Krankenversicherungsbeiträge, außergewöhnliche Belastungen, Freibeträge, weitere Zusatzeinkommen wie Betriebsrente, Miete,...). Für die Ermittlung Ihres steuerpflichtigen Einkommens werden alle Einkünfte zusammengerechnet. Bei verheirateten Paaren und gemeinsamer steuerlicher Veranlagung zählen auch die Einkünfte des Partners mit. Wenn Sie dann den steuertariflichen Grundfreibetrag von derzeit (2014) 8.354 EUR bzw. 16.708 EUR (bei Ehepaaren) überschreiten, müssen Sie Steuern zahlen.

Für konkrete steuerrechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt, Ihren Steuerberater oder an einen Lohnsteuerhilfeverein.

Weitere Informationen zum Steuerrecht finden Sie in unserer Broschüre "Informationen zum Steuerrecht" oder auf der Seite des Bundesfinanzministeriums:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/

5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/

01_national/versicherte_und_rentner_info_zum_steuerrecht.html

http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/

Steuern/Steuerschaetzungen_und_Steuereinnahmen/

steuerschaetzungen_einnahmen.html

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3 Antworten

Herz1952am 07.05.2014 | 19:32
Hallo Tanja, von dem Betrag von 603,-- Euro gehen noch die Anteile für Kranken und Pflegeversicherung (ca. 10,5 %) weg. Mit der Steuer verhält es sich folgender maßen: Ein bestimmter %-Satz ist steuerfrei. Dieser Betrag erhöht sich aber in Zukunft nicht. Der Rest und die nachfolgenden Erhöhungen sind also steuerpflichtig. Für 2014 beträgt der steuerpflichtige Anteil bereits 68 %. Es bleiben also nur 32 % steuerfrei. An diesem Betrag von 192,96 wird sich in Zukunft nichts ändern. Der Rest - zuzüglich künftiger Rentenerhöhungen - wird bei der Zusammenveranlagung zum Einkommen Ihres Mannes bzw. auch sonstiger steuerpflichtiger Einnahmen (Mieteinnahmen, Zinserträge etc.) hinzugerechnet. Nach Abzug von Freibeträgen etc. ergibt sich dann das "zu versteuernde Einkommen" und daraus der Steuerbetrag. Wenn Sie wissen wollen wie viel Steuern auf Ihre Rente entfallen, müssten Sie einmal die Einkommensteuer ohne Ihre Rente berechnen und dann mit Ihrer Rente. Die Differenz wäre dann die Steuer auf Ihre EM-Rente. Herz1952
Frau Müllerschönam 07.05.2014 | 19:02
Bei dieser Rentenhöhe,fallen wenn sonst keine Einkünfte vorhanden sind,in der Regel keine Steuern an. http://www.kapital-rechner.de/rentenbesteuerung/ http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Al…
Herz1952am 07.05.2014 | 19:46
Hallo Tanja, Frau Müllerschön hat die direkten Abzüge sehr schön erklärt. Nur aus der Nennung der Steuerklasse V ergibt sich, dass Sie verheiratet sind und Ihr Partner auch Einkommen hat. Deshalb fällt aller Voraussicht nach Steuer an. Ihre Steuerpflichtige Rente wird einfach gesagt bei Ihrem Partner draufgerechnet. Ihre Rente erhöht dann Ihre "Familiensteuer". Herz1952
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