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Experten-Antwort

Brutto oder Netto, das ist die Frage?

von Schießl Konrad10.09.2012 | 16:03
2257 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Dieser Zusatz fehlt fast immer. Die Zuschussrente auf 850 monatlich erhöht, kann ja in manchen Fällen wieder zusätzlich zur Grundsicherung führen. Derzeit die gesetzlich und freiwillig Ver- sicherten einheitlich 8.20% Krankenver- sicherung und 1,95 Pflegeversicherung= 10,15%, evtl. sogar durch Zuschlag Pfl.Vers. 10,40%. Bleiben wir bei 10,15% Netto( -86,28) verbleiben von 850 Euro 763,72. . Ein Ehepaar, die Frau war nie beschäftigt, die vier Geburten reichen für eine Rente nicht. Dann lieber doch gleich nur Grundsicherung und keine Zuschussrente. Sehe ich dies richtig ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es wird sich wohl um Bruttobeträge handeln.

Allerdings ist alles noch "Zukunftsmusik" und es bleibt abzuwarten, welche Änderungen kommen und wie sich diese auf die Sozialleistungsbereiche auswirken.

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9 Antworten

Kuliam 10.09.2012 | 16:27
Solche Zahlen sind immer in Brutto,da die Abzüge verschieden sein können.
KSCam 10.09.2012 | 17:26
Aber bevor wir die Zuschußrente in Gedanken mit vollen Händen ausgeben, sollten wir abwarten, was von den vielen tollen Ideen unserer Parteien letztendlich irgendwann im Gesetz steht. Ich befürchte da fließt noch viel Wasser die Flüsse hinunter, bis man konkretes sagen kann.
Schießl Konradam 10.09.2012 | 18:26
Vielleicht doch noch zu denen Abzügen. Seit einger Zeit sind es aber einheitlich, für alle Kassen, bei der gesetzlichen Rente 10,15%, im Ausnahme Fall plus 0,25%.
Renaam 10.09.2012 | 22:00
Diese Vorschläge bedeuten doch nur Umverteilung der Lasten, von den Städten/Kreisen, die Grundsicherung zahlen (also alle Steuerzahler) auf die Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung. Selbständige, Beamnte und Versicherte ibn Versorgungswerken wären also auch hier wieder außen vor.
Schießl Konradam 12.09.2012 | 13:02
Vielleicht doch noch zu denen Abzügen. Seit einger Zeit sind es aber einheitlich, für alle Kassen, bei der gesetzlichen Rente 10,15%, im Ausnahme Fall plus 0,25%.
Da es eben zwei verschiedene Beiträge zur PflVers gibt,kann man dien Betrag eben nur in Brutto angeben. Gehälter werden ja auch Brutto ausgewiesen.
Wäre zu kurz gedacht, ob Brutto oder Netto, nur für die Zuschussrente,besser wäre das Wort Rentenzuschuss- zu be- leuchten. Es geht doch hier um Grundsätzliches, auch hierzu ein Rechenbeispiel ohne 0,25% bei der Pflege- versicherung: Hochgepriesen der Mindestlohn von 9,50 x 172 Stunden x 12 Monate sind 19608 im Jahr. Euro 28,07 Rentenwert : 30268 Durch- schnittsverdienst x 19608 = 18,18 RW.x angenommen 40 Jahre ergeben 727,20 Rente. Aber minus 10,15%, Eu. 73,81 sind eben nur 653,39 verfügbare Rente, daran denken doch zunächst viele nicht, da wird wohl auch noch die Grundsicherung fällig oder der Zuschuss.
Schießl Konradam 12.09.2012 | 13:02
Vielleicht doch noch zu denen Abzügen. Seit einger Zeit sind es aber einheitlich, für alle Kassen, bei der gesetzlichen Rente 10,15%, im Ausnahme Fall plus 0,25%.
Da es eben zwei verschiedene Beiträge zur PflVers gibt,kann man dien Betrag eben nur in Brutto angeben. Gehälter werden ja auch Brutto ausgewiesen.
Wäre zu kurz gedacht, ob Brutto oder Netto, nur für die Zuschussrente,besser wäre das Wort Rentenzuschuss- zu be- leuchten. Es geht doch hier um Grundsätzliches, auch hierzu ein Rechenbeispiel ohne 0,25% bei der Pflege- versicherung: Hochgepriesen der Mindestlohn von 9,50 x 172 Stunden x 12 Monate sind 19608 im Jahr. Euro 28,07 Rentenwert : 30268 Durch- schnittsverdienst x 19608 = 18,18 RW.x angenommen 40 Jahre ergeben 727,20 Rente. Aber minus 10,15%, Eu. 73,81 sind eben nur 653,39 verfügbare Rente, daran denken doch zunächst viele nicht, da wird wohl auch noch die Grundsicherung fällig oder der Zuschuss.
Schießl Konradam 12.09.2012 | 13:02
Vielleicht doch noch zu denen Abzügen. Seit einger Zeit sind es aber einheitlich, für alle Kassen, bei der gesetzlichen Rente 10,15%, im Ausnahme Fall plus 0,25%.
Da es eben zwei verschiedene Beiträge zur PflVers gibt,kann man dien Betrag eben nur in Brutto angeben. Gehälter werden ja auch Brutto ausgewiesen.
Wäre zu kurz gedacht, ob Brutto oder Netto, nur für die Zuschussrente,besser wäre das Wort Rentenzuschuss- zu be- leuchten. Es geht doch hier um Grundsätzliches, auch hierzu ein Rechenbeispiel ohne 0,25% bei der Pflege- versicherung: Hochgepriesen der Mindestlohn von 9,50 x 172 Stunden x 12 Monate sind 19608 im Jahr. Euro 28,07 Rentenwert : 30268 Durch- schnittsverdienst x 19608 = 18,18 RW.x angenommen 40 Jahre ergeben 727,20 Rente. Aber minus 10,15%, Eu. 73,81 sind eben nur 653,39 verfügbare Rente, daran denken doch zunächst viele nicht, da wird wohl auch noch die Grundsicherung fällig oder der Zuschuss.
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