Es wird sich wohl um Bruttobeträge handeln.
Allerdings ist alles noch "Zukunftsmusik" und es bleibt abzuwarten, welche Änderungen kommen und wie sich diese auf die Sozialleistungsbereiche auswirken.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
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Es wird sich wohl um Bruttobeträge handeln.
Allerdings ist alles noch "Zukunftsmusik" und es bleibt abzuwarten, welche Änderungen kommen und wie sich diese auf die Sozialleistungsbereiche auswirken.
Wäre zu kurz gedacht, ob Brutto oder Netto, nur für die Zuschussrente,besser wäre das Wort Rentenzuschuss- zu be- leuchten. Es geht doch hier um Grundsätzliches, auch hierzu ein Rechenbeispiel ohne 0,25% bei der Pflege- versicherung: Hochgepriesen der Mindestlohn von 9,50 x 172 Stunden x 12 Monate sind 19608 im Jahr. Euro 28,07 Rentenwert : 30268 Durch- schnittsverdienst x 19608 = 18,18 RW.x angenommen 40 Jahre ergeben 727,20 Rente. Aber minus 10,15%, Eu. 73,81 sind eben nur 653,39 verfügbare Rente, daran denken doch zunächst viele nicht, da wird wohl auch noch die Grundsicherung fällig oder der Zuschuss.Vielleicht doch noch zu denen Abzügen. Seit einger Zeit sind es aber einheitlich, für alle Kassen, bei der gesetzlichen Rente 10,15%, im Ausnahme Fall plus 0,25%.Da es eben zwei verschiedene Beiträge zur PflVers gibt,kann man dien Betrag eben nur in Brutto angeben. Gehälter werden ja auch Brutto ausgewiesen.
Wäre zu kurz gedacht, ob Brutto oder Netto, nur für die Zuschussrente,besser wäre das Wort Rentenzuschuss- zu be- leuchten. Es geht doch hier um Grundsätzliches, auch hierzu ein Rechenbeispiel ohne 0,25% bei der Pflege- versicherung: Hochgepriesen der Mindestlohn von 9,50 x 172 Stunden x 12 Monate sind 19608 im Jahr. Euro 28,07 Rentenwert : 30268 Durch- schnittsverdienst x 19608 = 18,18 RW.x angenommen 40 Jahre ergeben 727,20 Rente. Aber minus 10,15%, Eu. 73,81 sind eben nur 653,39 verfügbare Rente, daran denken doch zunächst viele nicht, da wird wohl auch noch die Grundsicherung fällig oder der Zuschuss.Vielleicht doch noch zu denen Abzügen. Seit einger Zeit sind es aber einheitlich, für alle Kassen, bei der gesetzlichen Rente 10,15%, im Ausnahme Fall plus 0,25%.Da es eben zwei verschiedene Beiträge zur PflVers gibt,kann man dien Betrag eben nur in Brutto angeben. Gehälter werden ja auch Brutto ausgewiesen.
Wäre zu kurz gedacht, ob Brutto oder Netto, nur für die Zuschussrente,besser wäre das Wort Rentenzuschuss- zu be- leuchten. Es geht doch hier um Grundsätzliches, auch hierzu ein Rechenbeispiel ohne 0,25% bei der Pflege- versicherung: Hochgepriesen der Mindestlohn von 9,50 x 172 Stunden x 12 Monate sind 19608 im Jahr. Euro 28,07 Rentenwert : 30268 Durch- schnittsverdienst x 19608 = 18,18 RW.x angenommen 40 Jahre ergeben 727,20 Rente. Aber minus 10,15%, Eu. 73,81 sind eben nur 653,39 verfügbare Rente, daran denken doch zunächst viele nicht, da wird wohl auch noch die Grundsicherung fällig oder der Zuschuss.Vielleicht doch noch zu denen Abzügen. Seit einger Zeit sind es aber einheitlich, für alle Kassen, bei der gesetzlichen Rente 10,15%, im Ausnahme Fall plus 0,25%.Da es eben zwei verschiedene Beiträge zur PflVers gibt,kann man dien Betrag eben nur in Brutto angeben. Gehälter werden ja auch Brutto ausgewiesen.
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