Hallo Ihr klugen,
habe einen Vertrag mit Bruttoentgeltumwandlung und hier Kapitalauszahlung gewählt.
Das habe ich festgelegt, weil es ursprünglich hieß, dass keine KV-Beiträge darauf erhoben werden. Aber jetzt höre ich, auch auf Kapitalauszahlung werden sie erhoben. Ich spare jetzt Steuern, aber wie sieht das dann bei der Auszahlung aus ?
Martin
Lesen Sie doch hierzu mal den Beitrag vom 23.11.09 "Zusatzabgabe aus einer Kapitalversicherung an die Krankenkasse"
Gruss
Eine betriebliche Altersvorsorge ist KV/PV pflichtig, sofern Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind.
Bei einer einmaligen Kapitalauszahlung kommt grds. eine 120-monatige Beitragspflicht in Betracht.
Eine abschließende und verbindliche Auskunft, ob und in welcher Höhe im Einzelfall Beiträge zu entrichten sind, kann Ihnen allerdings nur Ihre zuständige Krankenkasse erteilen.
Die volle Kapitalauszahlung ist steuerfrei, zumal wenn es sich um
Altverträge handelt, abgeshlossen bis 31.12.2004.
Anders dagegen der Beitrag zur Kranken/ Pflegeversicherung.
Schlimm dabei, ab 1.4. 2004 der Gesamtbeitrag mit derzeit
Euro 16,85 %, fällig in den nächsten 10 Jahren und monatlich ab-
zuführen.
Nenne mal großzügig 120.000 Kaptalauszahlung sind dies 12.000
im Jahr, dies aus 1.000 monatlich 168,50 zusätzlicher Bei-
trag.
Zusammengerechnet mit anderen Beträger immer bis zur mo-
natlichen Bemessungsgrenze von derzeit 3.675 Euro.
Zahlt also jemand bereits für zwei Renten mit gesamt 3.000 Euro
Beiträge sind zusätzlich nicht aus 1.000, vielmehr aus 675 Bei-
träge fällig zu 16,85 % , zusätzlich 113.74 Beitrag .
Es fehlt für diese Beträge der fast Hälfteanteil von 7 % der Ver-
sicherungsgesellschaft.
Nochmals der Hinweis, bei einer monatlichen Verrentung gelten
auch derzeit die 16,85%, verbessert die steuerliche Variante.
Statt wie bei der gesetzlichen, beginnend mit 50% 2005 die
Ertragsanteilversteuerung.
Hier gilt das Lebensalter bei Rentenbeginn, sogar fast immer
um 9% günstiger als bis 2004 geltend. Mit 65 18%, 64 19%
usw.
Dies sollte man auch sagen dürfen.
MfG.
Moin, moin
Wie verhält es sich eigentlich wenn man mit 60 die Kapitalleistung erhält, noch
berufstätig ist und über der Beitrags-
bemessungsgrenze liegt ?
Zahlt man dann die zusätzliche KV erst ab
Renteneintritt und beginnen dann erst die 10 Jahre ?
Da ich direkt Schiko angesprochen habe bitte die Bemerkungen "falsches Forum"
sparen !
Gruss
Dies mit den Respekt will ich mal bezweifeln, dies hat auch nichts mit einen
pensionierten Bankkaufmann zu sondern mit einem Rentenbezieher der Deu-
schen Rentenversicherung zu tun.. Habe dies auch nicht bei der Bank erlernt.
Natürlich bleibt es jedem überlassen an wenn er sich wendet. Fest steht aber
zweifelsfrei, schon an viele Frager hier wurde der Tatbestand des vollen Bei-
betrages , auch von Experten bestätigt.
Immer wieder sogar empfohlen - unsinniger weise sich deswegen an einen
Abgeordneten zu wenden - dies wurde auch längst gerichtlich bestätigt und
hier wiedergegeben.
Mit freundlichen Grüßen.
Maßgebend ist ist das Jahr der
Auszahlung bzw. der Monat.
Ob noch berufstätig spielt dabei keine Rolle.
Immer natürchlich die zutref-
fende Jahres Bemessungs-
grenze als Höchstsumme.
Dies Grenze ändert sich fast
jährlich nach oben.
MfG.
jährlich nach oben.
Fest steht jedenfalls,das Schiko sei dank,man hier regelmäßig denkt,man sei im Kindergarten.
Er trägt natürlich keinerlei Schuld daran,auch nicht seine zynischen Kommentare.Die Schuld tragen ausnahmeslos die anderen.Immer!!!!
Fragen die das Krankenversicherungsrecht betreffen,sollten logischerweise mit derzuständigen Krankenkasse geklärt werden.
Lesen sie sich einfach spasseshalber mal den Eingangstext dieses Forums durch.Dann werden sie,ÜBERRASCHUNG,feststellen,das es sich um ein Forum der Rentenversicherung handelt.
Es handelt sich auch nicht um ein Schiko Forum.
Oder etwa doch??