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Experten-Antwort

Brutto/Netto Rente

von Kabafit22.12.2020 | 18:53
307 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin 54 Jahre/Single alt und kann mit 65 Jahre in Rente (45 Beitragsjahre) Wenn alles so weiter läuft wie bisher habe ich mit 65 Jahren 50 Rentenpunkte. Das wäre dann eine Bruttorente (x zur Zeit 34,19€) von 1709€/Monatlich. Von dieser Bruttorente ziehe ich was ab? 1. Krankenversicherung und Pflegeversicherung mit ca. 11% 2. Kirchensteuern? Bin römisch/katholisch. 5%? 3. Solidaritätssteuer? 5% 4. Muss ich eine Einkommenssteuer zahlen? Wie hoch? Ich wäre mit 65 Jahren bei einem Freibetrag von 9%. 5. Irgendwelche Abzüge an die ich sonst noch denken muss? 6. Sonstige Freibeträge außer Werbekosten etc.? Meine Rechnung: Ich muss wegen den 9% Freibetrag nur 1555€ besteuern. Ich ziehe davon ab: - 11% KV/PV - 5% Kirchensteuer - 5% Solidaritätszuschlag - ca. 10% Einkommenssteuer? = 31% = Ich muss 482€ Steuern zahlen. Bruttorente 1709€ - 482€ Steuern = 1227€ Nettorente Liebe Experten ... bitte sagt das ich falsch rechne.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.12.2020 | 11:06

Hallo Kabafit

Die von Ihnen abgezogenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind (Stand heute) realistisch und korrekt.

Ob und in welcher Höhe Sie später ggf. mit einer Steuerbelastung rechnen müssen, kann diese Forum nicht beantworten.

Für die Beantwortung dieser Frage wäre auch nicht alleine die Höhe Ihrer Rente von Bedeutung, sondern Ihre gesamten zu versteuernden Einkünfte. Daher kann Ihnen Auskünfte zu einer möglichen Steuerbelastung nur ein ausgewiesener Steuerexperte unter Berücksichtigung Ihrer Gesamteinkommenssituation geben.

13 Antworten

Juppam 22.12.2020 | 19:01
In meiner Glaskugel kann ich nicht bis 2033 sehen. Was soll ihnen diese Berechnung nützen, wenn sich bis dahin alles verändern kann, sogar dass es keine Rente mehr gibt.
Kabafitam 22.12.2020 | 19:11
2031 ist das Ziel und mir macht es Spaß zu recnnen. Ich würde gerne wissen ob meine Berechnung zur heutigen Zeit richtig ist.
Steueram 22.12.2020 | 19:38
Da dies kein Steuerforum ist, dürfen Sie hier keine individuellen Informationen diesbezüglich erwarten. Aber selbst wenn Sie sich an Ihr Finanzamt, einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein wenden würden, müssen Sie damit rechnen, dass man Ihnen empfehlen wird, sich frühestens zwei Jahre vor Rentenbeginn erneut zu melden, da sich bis dahin noch viele Gesetzesänderungen, auch im Steuerrecht, ergeben können, was eine heutige, rein spekulative Berechnung unsinnig erscheinen lässt.
W°lfgangam 22.12.2020 | 19:50
Hallo Kabafit, Zu 1. haben Sie einen Treffer gelandet, der _aktuell_ zutrifft. Zu 2.-6. müssen Sie andere Quellen anzapfen, um Ihnen den wirklichen 'Netto-Betrag' von Ihrer Rente aufzuzeigen - was nutzt das heute, wenn Ihnen noch 11 Jahre bis zum tatsächlichen/_heutigen_ Rentenbeginnalter bevorstehen ...man/andere, das sicherer punktuell berechnen könnten = HEUTE. Und dann, bei Rückkehr aus der Vergangenheit + Ankunft in der Zukunft? ;-) Gruß w.
Nesquick am 22.12.2020 | 22:20
Ach wohin, Du hast korrekt gerechnet. Alles im lot. Noch 11 Jahre bis zur Rente. Viel Erfolg und Gesundheit und Glück.
Rutham 22.12.2020 | 23:03
;-) "Ein jahrelanger Grundsatzstreit um eine mögliche Doppelbesteuerung der gesetzlichen Rente wird, anders als bislang erwartet, nicht mehr 2020 geklärt werden. Dies teilte der Bundesfinanzhof der WirtschaftsWoche auf Anfrage mit. Dort sind zwei Revisionsverfahren zum Thema anhängig (X R 33/19 und X R 20/19). So werde eine „Veröffentlichung der Urteile frühestens im Frühjahr 2021 erfolgen“. Zwar strebe der Bundesfinanzhof in beiden anhängigen Verfahren eine zügige Entscheidung an. „Es kommt allerdings zu Verzögerungen, da die Beteiligten von ihrem Recht, zu den Schriftsätzen der jeweils anderen Seite Stellung zu nehmen, Gebrauch machen. Dieser Schriftsatzaustausch ist bislang noch nicht abgeschlossen“, teilte der Bundesfinanzhof mit. Selbst nach einer Entscheidungsfindung dauert es beim Bundesfinanzhof nach eigenen Angaben noch rund drei Monate, bis die schriftlichen Urteile vorliegen und veröffentlicht werden." Quelle: WiWo
Silveam 23.12.2020 | 07:34
Als groben Anhaltspunkt kannst du den brutto netto Rechner hier nutzen. Beiträge zur Rentenversicherung fallen nicht mehr an.
Grokoam 23.12.2020 | 11:58
Deine Rechnung hat einige falsche Annahmen. Kirchensteuer sind 5% von Deiner Steuerlast und nicht 5% vom Einkommen. Der Solidaritätszuschlag wird für Deine Einkommenshöhe Abgeschafft. Du mußt bei deinem Einkommen den Steuerfreibetrag von jährlich knapp 10.000 Euro abziehen.
Schovitam 23.12.2020 | 08:03
Ich bin auch 54 Jahre und seit 2019 erhalte ich die unbefristete volle Erwerbsminderungsrente mit ebenfalls fast 50 Rentenpunkten. Brutto sind es 1.680 Euro Netto 1.490 Euro Einkommensteuer sind ca. 300 Euro jährlich. Keine Kirchensteuer.
Peteram 23.12.2020 | 12:15
@Kabafit https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/rentenbesteuerung-die… "Rentenbesteuerung: Diese Regeln gelten für Rentner bei der Steuer" https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/abgaben-und-steuern-a… "Abgaben und Steuern auf Renten: Wie viel Netto bleibt vom Brutto?" wünsche viel Spaß beim rechnen vielleicht wird aber nach dem Urteil nächstes Jahr alles ganz anders, siehe Ruth ;-) Gruß, Peter
Biniam 23.12.2020 | 12:23
Ich bin auch 54 Jahre und seit 2019 erhalte ich die unbefristete volle Erwerbsminderungsrente mit ebenfalls fast 50 Rentenpunkten. Brutto sind es 1.680 Euro Netto 1.490 Euro Einkommensteuer sind ca. 300 Euro jährlich. Keine Kirchensteuer.
Hast wohl zuviel Kaba getrunken. In Deutschland gibts keine EM-Rente von Fünfzehnhundert. Träumer!
Selbst von irgendwas zu viel getrunken? Oder desinformiert! Wenn der Fragesteller seit 2019! EM-Rentner ist, dann trifft für ihn die neue Zurechnungszeit zu. Nämlich: " Die Höhe der Erwerbsminderungsrente wird so gerechnet, als hätte der Betroffene bis zum Alter von 65 Jahren und 8 Monaten gearbeitet. Für EM Rentner, die ab dem 1.1.2019 eine Erwerbsminderungsrente neu erhalten, erhöht sich damit konkret die Höhe ihrer Erwerbsminderungsrente. Weiterhin soll die Zurechnungszeit bis 2031 schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben werden." Gruß Bini
Kabafitam 25.12.2020 | 15:54
Ich wünsche allen eine frohe Weinacht. Danke für die Antworten. @ Steuer Das dieses Forum ein Steuerforum ist hatte ich nicht erkannt. Ich bin über eine google Suche hier gelandet. Sorry.Entschuldigung @Schovit @Groko Danke für die Infos. Mir ist schon klar das ich die Zukunft träume, die niemand vorhersagen kann. Trotzdem plane ich mit 60 Jahren meine Arbeitszeit um 50% zu reduzieren. Deshalb setzte ich mich jetzt mit dem Thema Rente auseinander. Mein erster Schritt war ein Termin zur Klärung meiner Beitragszeiten. (Erledigt) Jetzt fange ich an zu rechnen. Was ich zum Leben will und brauche. Ich wünsche euch allen ein frohes, gesundes und glückliches neues Jahr. Und das Ihr die Steuern bekommt die Ihr verdient.
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