Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

BSG AZ 4 RA 31/96

von Moni22.12.2008 | 00:14
2557 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, in einer Zeitschrift des VDK laß ich einen Artikel über Rentenneuberechnung wenn eine Rente auf Zeit bezogen wurde. Da alles sehr schwierig zu durchschauen ist mein Fall: Rentenantragstellung: 12.10.2000 Rentenbewilligung auf Zeit 01.03.2001 bis 31.08.2002 Rente wegen voller Erwerbsminderung 01.09.2002 Rente wegen voller Erwerbsminderung (Rente bis Vollendung 65. LJ., regelmäßige Nachprüfung). Ist es für mich sinnvoll einen Antrag auf Überprüfung des Rentenbescheides zu stellen? Moni

9 Antworten

Chrisam 22.12.2008 | 06:24
Ihre Konstellation ist in dem Artikel genannt. Stellen Sie einfach einen Überprüfungsantrag zur Neuberechnung.
???am 22.12.2008 | 13:15
...ich denke, Überprüfungsanträge gelten nur für die vergangenen 4 Jahre???Oder ist das bei diesem Urteil anders??
Wolfgangam 23.12.2008 | 00:07
Ein Link in die Web-Site hier hätte es auch getan. Der VdK 'durfte' ja kürzlich hier werbend veröffentlichen: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Gruß w.
Briita.Fam 29.12.2008 | 14:54
Wenn man die Rente schon gekürzt bekommt weg.gesetzl. Unfallrente lohnt sich das doch nicht oder?
Wolfgangam 31.12.2008 | 08:05
Hallo Briita.F, rein logisch gedacht: es wird ja nicht gleichzeitig die UV-Rente (Kürzungsbetrag) miterhöht. Gruß w.
Britta.Fam 31.12.2008 | 10:46
Nein die Unfallrente nicht. Die DRV Rente wurde mir um 100€ monatl.gekürzt da ich eine Unfallrente beziehe. Und wenn die DRV Rente noch mehr steigen würde dann würde man mir die noch mehr kürzen. Da beide Renten zusammen den Grenzwert nicht übersteigen darf. Nun bin ich am Überlegen ob es überhaupt Sinn macht. meines Erachtens nicht! Britta.F
Wolfgangam 02.01.2009 | 07:39
Hallo Britta.F, stimmt ja, da habe ich 'rein logisch' verkehrt gedacht ;-)) Der Grenzbetrag wird aus der Jahresarbeitsverdienstgrenze der UV-Rente gebildet. Der steht somit fest und kapp jeden (Mehr-)Cent der DRV-Rente weg. So lange die UV-Rente bestehen bleibt, sehe ich auch keinen Vorteil. Gruß w.
Britta.Fam 02.01.2009 | 11:21
Dankeschön! Die Unfallrente bleibt ja bis zum Lebensende bestehen da ich US amputiert bin. Und mein Bein wächst nicht wieder so das ich höchstens noch höhere Unfallrente bekomme da die Problematik eine Osteomyelitis war und nun auch im Knie ist Britta .F
Britta.Fam 02.01.2009 | 13:26
Kann ich das so verstehen das sich die DRV Rente trotzdem erhöhen würde und ich unter dem Strich eine höhere Gesamtrente( DRV Rente+Unfallvers.Rente) erhalten könnte? Danke im voraus! Britta.F
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026