Habe in einem anderen Forum folgendes entdeckt:
Heute, am 11.5.2011, hat das Bundessozialgericht nach ausführlicher mündlicher Verhandlung entschieden:
die Rentenbehörden dürfen keinerlei fiktiven Abzug von der deutschen Rente gem. § 31 FRG vornehmen. Die Nutzung des Aufschubrechtes gem. Art. 44 der VO 1408/71 ist zulässig und darf nicht zum Abzug einer fiktiven, tatsächlich nicht gezahlten Rente durch die deutschen Rentenbehörden führen. Das von den Rentenbehörden vorgebrachte Argument des Rechtsmissbrauchs ist nicht durchgreifend. Die Ruhensbescheide der Behörde zur Anwendung des Fiktivabzuges wurden aufgehoben!
Meine Frage: Gilt diese Entscheidung für alle EU-Länder oder nur für Rumänien ?
Danke.